![Walder Berset Hier regiere ich](https://www.sinagl.cz/images/multithumb_thumbs/b_115_71_16777215_0_0_images_dokumenty_2024_Q2_Walder_Berset_Hier_regiere_ich.png)
Verbot des Berner Richters, „Standleitung“ zwischen Berset-Sprachrohr und Ringier-CEO strafrechtlich zu nutzen, macht Schweiz zu „Freundl“-Land.
„Ringier-Chef Walder verrät Journalismus“, titelte dieses Medium am 3. Januar 2022. Ein Video zeigte Marc Walder als regierungstreuer Covid-Vasall. Umgekehrt der Tages-Anzeiger, der soeben befand, das zentrale Gerichtsurteil rund um das enge Verhältnis von Walder und Regierung falle „zugunsten des Chefs des ‚Blick‘-Verlags und der Medienfreiheit“ aus. Der „Tagi“-Journalist hebt in seiner Story von gestern, mit der er als Erster über das frisch ergangene Urteil unter dem Schlagwort „Corona Leaks“ berichtete, den „Quellenschutz“ ins Zentrum. Es ging um die Frage, ob die Strafermittler den intensiven E-Mail-Austausch zwischen Marc Walder und dem damaligen Kommunikationschef von Gesundheitsminister Alain Berset in der Covid-Zeit nutzen könnten.
„Brisante Informationen sind tendenziell eher erhältlich, wenn Medienschaffende der Informationsquelle oder dem Autor Diskretion zusichern können, welche der Staat nicht durch eine Pflicht zur Zeugenaussage durchbrechen darf“, zitiert der Tagi aus dem Richterspruch. Und weiter: „Das Redaktionsgeheimnis erleichtert den Zugang der Medienschaffenden zu Informationen, welche ihnen erst erlauben, die Wächterfunktion der Medien wahrzunehmen.“
Der „Quellenschutz“ sei deshalb von eminenter Bedeutung, weil er „der Herstellung von Transparenz in öffentlichen Angelegenheiten“ diene. Das unterschreibt jeder Journalist, der seine Arbeit ernst nimmt. Im vorliegenden Fall geschieht genau das Gegenteil: die Pervertierung des heiligen Prinzips namens Quellenschutz.
Read more...