Das Stadtgericht in Prag kam überraschend unserer Klage gegen die Verweigerung der Registrierung der Sudetendeutschen Landsmannschaft in Böhmen, Mähren und Schlesien entgegen.
Ich erlaube mir zu behaupten, dass die Verhandlung für alle Anwesenden denkwürdig war. Den kommunistischen Richterinnen hielt ich zuerst einen zehnminütigen Vortrag über ihren Charakter, bzw. deren Mangelhaftigkeit und über ihre Unfähigkeit als Richter einem demokratischen Land gerecht zu werden. Die Genossinnen waren nicht fähig ernsthafte Einwände zu erheben. Sie machten lediglich ein saueres Gesicht, vor allem, als die Öffentlichkeit, die den größten Saal in der Hybernie-Strasse gefüllt hatte, zu meinen Äußerungen applaudierte.
Wir verzichteten darauf, uns zur Sache zu äußern. Auch haben wir uns die Urteilsverkündung nicht mehr angehört. Überraschend fiel sie dann doch zu unseren Gunsten aus.
Nach der Erklärung der Gerichtssprecherin vertrat der Senat die Auffassung, dass, wenn der Ministeriumsentscheid wegen Unprüfbarkeit aufgehoben wurde, das Ministerium eine Entscheidung mit einer besseren Begründung treffen könne. So begänne das Martyrium des Rechtsweges von Neuem. Dem ist aber nicht so. In einem Verfahren nach dem Gesetz über Bürgervereinigungen stellt das Gericht das Berufungsorgan sui generis dar und die Aufhebung des Verwaltungsentscheides bedeutet automatisch die Registrierung (vgl. § 8 Abs. 4 des Gesetzes). Die Aufhebung der Entscheidung und die Registrierungsablehnung können nur durch das Oberste Verwaltungsgericht erfolgen.
Hiermit danke ich herzlich allen, die uns heute unterstützt haben.
Tonaufnahme der Verhandlung: die Verhandlung, Das Urteil.
Von Tomas Pecina am 31.März 2011
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