Mit Verfügung vom 31.1.2023 stellte Oberst Jan Trnečka vom Amt für die Dokumentation und Untersuchung von Verbrechen des Kommunismus (ÚDV) "den Fall des Verdachts der Begehung eines besonders schweren Verbrechens des Amtsmissbrauchs" zurück; das Verbrechen wurde vom ehemaligen föderalen Innenminister, Ing. František Kincl begangen. (Er war vom 12. Oktober 1988 bis zum 3. Dezember 1989 im Amt. Siehe Einzelheiten unter https://cs.wikipedia.org/wiki/Franti%C5%A1ek_Kincl )
Der Beauftragte war sich bewusst, dass die Regelung des Grenzregimes direkt gegen Artikel 12 Absatz 2 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Nr. 120/1976) verstößt, dennoch ergriff er keine Maßnahmen, um die Verletzung der Rechte der Bürger zu verhindern.
Die Untätigkeit des Ministers hatte zur Folge, dass "der Grenzschutz weiterhin Amtshandlungen mit Waffeneinsatz durchführte", während an der tschechoslowakischen Grenze am
- 23. Oktober 1988, Kerstin Traurwein, geb. Hahn, angeschossen und verwundet,
- Dr. Thomas Bartsch wurde am 21. Juli 1989 angeschossen und verwundet,
- Günter Herbert Zeh wurde am 14. September 1989 angeschossen und verwundet,
- Rene Röder und Steffen Schlegel wurden am 22. September 1989 angerschossen und verwundet.
In der Entschließung wird betont, dass das "besonders schwere Verbrechen" des ehemaligen Ministers nicht verjährt ist.
Warum wurde der Fall dann vertagt?
Denn laut einem Gutachten des psychiatrischen Krankenhauses Bohnice leidet die "untersuchte Person", die 82 Jahre alt ist, "an einer langfristigen schweren und dauerhaften psychischen Störung, die als 'F22-Wahnstörung' (früher als 'Paranoia' bekannt) diagnostiziert wurde... Aufgrund dieser Störung ist er nicht in der Lage, die Bedeutung der Handlungen in einem Strafverfahren zu verstehen".
Die Bestellung ist nicht endgültig. Die Opfer können innerhalb von 3 Tagen nach der Zustellung eine Beschwerde dagegen einreichen.
Unabhängig davon, ob die Opfer dies tun oder nicht, steht fest, dass selbst hohe Regierungs- und Parteifunktionäre kein Mittel haben, um den Härten des Alters zu entgehen (und dies gilt selbst dann, wenn das Gutachten etwas "übertrieben" ist).
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- 2. 2023 von L. Müller
P.S.
In Deutschland werden ähnliche Straftäter unabhängig von ihrem Gesundheitszustand verurteilt. Das Wichtigste ist, das Böse zu benennen und zu verurteilen und die Verurteilte mit ihrem Gewissen alleine in Freiheit leben lassen, falls sie überhaupt eines haben. In ÚDV entscheidet seit Jahren immer dieselbe Person - Oberst Jan Trnečka. Über seine "Unparteilichkeit" können wir nur spekulieren. Auch dies ist eine der Folgen des bloßen "Klimperns der Schlüssel", wenn wir diese und ähnliche Verbrecher gleich nach dem November '89 mit "weißen Handschuhen" behandelt haben, wenn überhaupt. Bleibt zu hoffen, dass Kinclos zugegebenermaßen unverschämt hohe Rente zumindest gekürzt wurde. Die Polen haben uns gezeigt, wie solche "Menschen" behandelt werden sollten. Ich bezweifle, dass Kincl, Štrougal inkompetent sind. Das Tchechische Fernsehen wird sie sicher nicht besuchen. Sie sollten ihre Opfer oder deren Hinterbliebene besuchen und ihnen die Fotos der Opfer an der Grenze zeigen. JŠ
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