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gestattet ihr mir euch zu der Ausstellung BEFESTIGTE LANDSCHAFT mit dem Untertitel Leute des östlichen Riesengebirges 1938 einzuladen. Die Ausstellung findet vom 6.8. bis 19.9.2021 in Hohenelbe statt.
Die feierliche Vernissage findet diesen Donnerstag, den 5.8.2021 um 17 Uhr im Riesengebirgler Zentrum der enviromentalischen Ausbildung KRTEK /in der engen Nähe des Direkoriates des Nationalparks/ statt.
Die Ausstellung ist im Rahmen des Projektes "Quellen des Riesengebirges" organisiert. Unser Verein ist ein Partner dieses gesamten Projektes und auf der Veranstaltung dieser Ausstellung hat unser Verein mit der Vermittlung der Gespräche mit den Zeitzeugen, konkret mit dem Herrn Alois Zieris, dem Landeskind aus Glasendorf und dem Herrn Franz Braun, dem Landeskind aus Rehorn beteiligt.
Herr Franz Braun hat auch ein großes Interview für die Zeitschrift Krkonoše a Jizerské hory gegeben. Das Interview findet ihr in der Juli- und August-Ausgabe dieses Jahres.
Im Angang findet ihr die Einladung zu der Ausstellung und das Inerview mit dem Herrn Braun für die Juli-Ausgabe der Zeitschrift Krkonoše a Jizerské hory.
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Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Freunde,
die 40 jungen Hopgärter, von deren Glück wir Ihnen im letzten PAMO-Dok 56 berichteten, wurden 1945 nur ca. 10 Monate in der UdSSR festgehalten. Die Russlanddeutschen, von denen hier heute die Rede ist, hatten z.T. seit Generationen in diesem Land gelebt. Die ersten von ihnen im 17. und 18. Jahrhundert hatten sich wahrscheinlich gar nicht vorstellen können, dass ihre Nachkommen einmal nicht mehr glücklich in diesem Land leben würden.
Die Karte mit dem erläuternden Text, die wir Ihnen heute schicken, betrifft den letzten Teil des vorigen Jahrhunderts, das leider nicht so friedlich verlief, wie sich das viele der ersten Siedler wahrscheinlich erhofft hatten. Die Russlanddeutschen, die die Wirren der Nachkriegszeit überstanden und ihr Leben in der UdSSR wieder eingerichtet hatten, durften im letzten Jahrzehnt des Jahrhunderts ausreisen. Die meisten nahmen diese Möglichkeit wahr. In der Graphik der Karte ist das festgehalten. Die meisten von ihnen leben heute in Deutschland.
Vielleicht kennen Sie noch jemand, an den Sie diese Info weitergeben können.
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Liebe Freunde,
ich sende Ihnen für Ihre Information die neue Übersicht um die Rehabilitation und die Entschädigung der Flüchtlingen aus der DDR:
Rehabilitation und Entschädigung sind fertig – zusammen 44 Personen:
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Unser vor allem durch seine TV-Sendungen und Moderationen bekannte Landsmann Alfred Franz Maria Biolek ist am 23. Juli 2021 in Köln im 88. Lebensjahr verstorben. Er wurde am 10. Juli 1934 in Freistadt / Fryštát, das heute das eigentliche Zentrum der Industriestadt Karwin / Karviná ist, als Sohn eines Anwalts geboren. Sein Vater Joseph war Mitglied der Sudetendeutschen Partei (SdP) und zweiter Bürgermeister von Freistadt. Gegen Ende des Zweiten Weltkrieges wurde die Familie nach Einnahme der Stadt durch die Rote Armee enteignet, interniert und schließlich vertrieben.
In einem Nachruf der „Tiroler Tageszeitung“ etwa war zu lesen, dass die Familie nach dem Krieg in den Westen floh – ein klarer Fall von Geschichtsklitterung! (Danke an Alois Wechselberger MAS, für seine Richtigstellung! Natürlich wurde Biolek im Alter von 11 Jahren, wie ca. drei Millionen seiner Landsleute, aus der Heimat ausgetrieben!)
Noch vor einigen Jahren hat Alfred Biolek wieder sein Elternhaus in Freistadt, in dem heute ein Kinderheim untergebracht ist, besucht - ein Vermächtnis, das auch in seinem Sinne ist.
Bitte sehen Sie hier einen Beitrag über die TV-Legende.
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Lm. Dkfm. Chladek schreibt uns zu SdP085: „Ein weiteres Mal teile ich mit, dass es keinen „Vertrag“ von St. Germain gibt, sondern nur ein „Diktat von St. Germain“. Begründung (Brockhaus): Ein Vertrag ist das durch Antrag und Annahme zwischen zwei oder mehreren Kontrahenten zum Abschluss gelangende Rechtsgeschäft… Haben sich die Parteien nicht über alle Punkte geeinigt, so kommt der Vertrag nicht zustande (§ 157 BGB).
Die österreichische Delegation hat in St. Germain 1919 den vorliegenden Vertragsentwurf nicht akzeptiert, auch waren keine Abänderungs – Vorschläge möglich. Die österreichische Delegation wurde so lange in St. G. eingesperrt, bis sie schlussendlich unterschreiben musste. Im österreichischen Parlament wurde daraufhin eine Protestresolution gegen diese unter Zwang entstandene Handlung beschlossen. Man kann also nur von einem „Diktat von St. Germain“ sprechen, das rechtlich in keiner Weise bindend ist.
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