Lm. Dkfm. Chladek schreibt uns zu SdP085: „Ein weiteres Mal teile ich mit, dass es keinen „Vertrag“ von St. Germain gibt, sondern nur ein „Diktat von St. Germain“. Begründung (Brockhaus): Ein Vertrag ist das durch Antrag und Annahme zwischen zwei oder mehreren Kontrahenten zum Abschluss gelangende Rechtsgeschäft… Haben sich die Parteien nicht über alle Punkte geeinigt, so kommt der Vertrag nicht zustande (§ 157 BGB).
Die österreichische Delegation hat in St. Germain 1919 den vorliegenden Vertragsentwurf nicht akzeptiert, auch waren keine Abänderungs – Vorschläge möglich. Die österreichische Delegation wurde so lange in St. G. eingesperrt, bis sie schlussendlich unterschreiben musste. Im österreichischen Parlament wurde daraufhin eine Protestresolution gegen diese unter Zwang entstandene Handlung beschlossen. Man kann also nur von einem „Diktat von St. Germain“ sprechen, das rechtlich in keiner Weise bindend ist.
Bitte um Kenntnisnahme dieses äußerst wichtigen Sachverhaltes und um Beachtung der richtigen Ausdrucksweise für die Zukunft.“
Sudetendeutscher Pressedienst (SdP)
Wien
21.7.2021
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P.S.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass die slowakische Delegation unter der Leitung von Andrej Hlinka dank der tschechischen Delegation nicht zu dem Treffen zugelassen wurde. Slowaken erfuhren in einer Woche von der Schaffung eines gemeinsamen Staates. JŠ.
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