Jan Šinágl angažovaný občan, nezávislý publicista

   

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Citát dne

Karel Havlíček Borovský
26. června r. 1850

KOMUNISMUS znamená v pravém a úplném smyslu bludné učení, že nikdo nemá míti žádné jmění, nýbrž, aby všechno bylo společné, a každý dostával jenom část zaslouženou a potřebnou k jeho výživě. Bez všelikých důkazů a výkladů vidí tedy hned na první pohled každý, že takové učení jest nanejvýš bláznovské, a že se mohlo jen vyrojiti z hlav několika pomatených lidí, kteří by vždy z člověka chtěli učiniti něco buď lepšího neb horšího, ale vždy něco jiného než je člověk.

 


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Jan Šinágl,
předseda SODALES SOLONIS o.s.

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FAZ Benes Gottwald 070300Erfahrungen des früheren Anklägers Šetina mit einem Staats-Tabu / Von Johann Georg Reißmüller

Ein gutes Jahr lang war Jiři Šetina Gene­ralstaatsanwalt in Prag, 1992 und 1993. Ei­ne kurze Zeit. Er hätte es voraussehen müs­sen. Was Setina nach dem Umschwung von Ende 1989 in die Hände nahm, konnte nur mit seinem Scheitern enden.

Zuerst arbeitete der Jurist Šetina in dem neuen „Amt zum Schutz der Verfassung und der Demokratie“, das war so etwas wie in Deutschland der Verfassungsschutz. Dies ging noch. Aber dann baute er eine Behörde auf, die, ähnlich wie die deutsche Gauck-Behörde, die Archive der kommu­nistischen Geheimpolizei mit dem Blick auf Personen durchforschen sollte. Damit machte sich Šetina keine Freunde. Die neue politische Obrigkeit unterstützte ihn wenig. Sie bewilligte ihm nur sechzehn Leu­te; er war der einzige Jurist. Seine Vorschlä­ge, wie die Behörde zu organisieren sei, wurden abgelehnt. Aber einiges brachte sie doch zustande. Šetina entdeckte Akten über einen Agenten, den der tschechoslo­wakische Geheimdienst in den Sender „Ra­dio Freies Europa“ in München einge­schleust und der einen Anschlag auf das Haus vorbereitet hatte. Der Agent wurde verhaftet und in Prag abgeurteilt. Das konn­te dem, der ihn entlarvt hatte, nicht gut tun; viele Agenten aus der kommunisti­schen Zeit saßen in staatlichen Institutio­nen.

Aber zum Verhängnis wurde ihm erst der nächste Schritt. Als Šetina General­staatsanwalt war, richtete er in seinem Amt ein „Koordinationszentrum zur Dokumen­tation und Untersuchung der Verbrechen in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis 30. Novem­ber 1989“ ein. Wie? Politisch motivierte Verbrechen in der Tschechoslowakei schon vor dem kommunistichen Umsturz vor dem 25. Februar 1948? Schon in der Zeit, da der Bürgerliche Beneš als Präsident an der Spitze des Staates stand und Bürgerli­che und Sozialdemokraten zusammen mit den Kommunisten die Tschechoslowakei re­gierten? Damit war das Staats-Tabu na­mens Beneš-Dekrete berührt.

Bata Tomas a JanDer Generalstaatsanwalt in Prag konnte mit einer Beschwerde an das Oberste Ge­richt wegen Gesetzesverletzung Gerichtsur­teile anfechten. So geschah es im Fall des Unternehmers Jan Antonín Baťa, den am 2. Mai 1947 ein „Nationalgericht“ in einem offensichtlich unrechtsstaatlichen Verfah­ren zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt hatte. Gegen Baťa, Eigentümer eines weltweiten Industrie- und Handelsunternehmens, hat­te es schon 1945 eine politische Hetzveran­staltung gegeben. Dort brauchte der Kom­munistenführer Gottwald kein Wort zu sa­gen, weil schon der Monsignore Hála, Mi­nister aus der katholisch orientierten„Volkspartei“, über Baťa herzog: Verbre­cher, Kollaborateur. Der Kollaboration (mit der deutschen Besatzungsmächt) sprach den Angeklagten dann nicht einmal das Nationalgericht im Mai 1947 schuldig; aber es zog anderes herbei. Die Kommunis­ten hatten ihr Ziel erreicht: Mit dem Urteil fiel Bat’as riesiges Vermögen an den Staat. Auch mit solchen Maßnahmen wurde die Tschechoslowakei schon in den drei Jahren vor Gottwalds Putsch vom Februar 1948 bolschewisiert.

Šetinas Vorstoß scheiterte. 1994 befand das Oberste Gericht, die Zeit, in der Jan Antonín Baťa verurteilt wurde, müsse als rechtlich abgeschlossen gelten und unterlie­ge nicht den Kriterien des geltenden Rechts. Daran könne nur ein Gesetz etwas ändern. Präsident des Obersten Gerichts im Jahr 1994 war der heutige tschechische Justizminister.

Des Generalstaatsanwalts Šetina Rechts­beschwerde von 1993 gegen das Urteil ge­gen Baťa aus dem Jahr 1947 alarmierte die politische Klasse in Prag. Würde dieser Ge­neralstaatsanwalt noch gegen andere politi­sche Strafurteile aus der. Zeit zwischen Kriegsende und kommunistischer Machter­greifung angehen? Jan Antonín Baťa war aufgrund des Beneš-Dekrets Nummer 16 verurteilt worden. Zielte Šetina also gegen die Beneš-Dekrete selbst? Etwa auch ge­gen diejenigen, welche die Deutschen in der Tschechoslowakei rechtlos gestellt, zur Unterdrückung freigegeben hatten? Sogar gegen das Gesetz vom 8. Mai 1946 über die „Rechtmäßigkeit von Handlungen, die mit dem Kampf um die Wiedervereinigung der Freiheit der Tschechen und Slowaken Zusammenhängen“, das die nach Kriegsende begangenen Untaten gegen Deutsche – auch die Massenmorde – nicht nur von Strafbarkeit ausnahm, sondern für rechtmässig erklärte? Zielte Šetina also gegen den Höhepunkt des Staatsunrechts von Beneš und Gottwald? Ja, so meinte er es; der Ge­fahreninstinkt der Prager politischen Klas­se war intakt.

Ein Sturm erhob sich gegen Šetina. Die Kommunistische Partei, die Sozialdemokra­tische Partei, die katholisch orientierte Volkspartei agitierten gegen ihn. Die große rechtsliberale Partei distanzierte sich von ihm. Zeitungen griffen ihn an, überschütte­ten ihn mit Vorwürfen, verlangten, er solle abtreten oder man solle ihn absetzen. Staats­präsident Havel forderte Šetina öffentlich auf, sein Amt niederzulegen; sollten sich die Vorwürfe als unbegründet erweisen, könne er das Amt wieder ausüben. Ein ungewöhnli­cher Zug des Staatsoberhaupts.

Ende 1993 wurde ein Strafverfahren ge­gen Šetina eingeleitet mit Vorwürfen, diesich im Rechtlichen wie im Tatsächlichen seltsam ausnahmen: Preisgabe eines Staats­geheimnisses, Beleidigung eines Staatsor­gans, Gefährdung der Devisenwirtschaft. Das Gericht erster Instanz sprach Šetina nach drei Jahre langem Verfahren in allen Punkten frei. Doch im Mai 1997 meldete das frühere kommunistische Zentralorgan „Rudé Právo“ („Rotes Recht“), der Fall Še­tina komme aufs Neue vor Gericht. Und so geschah es. Die zweite Instanz hob den Spruch der ersten auf, in einer Verhand­lung, der weder der Angeklagte noch sein Verteidiger beiwohnen durfte. Seit dem 1. Januar 1998 sind zwei der Strafnormen, de­ren Verletzung man Šetina zur Last legte, aufgehoben. Die dritte wurde so verändert, dass sie eine Anklage gegen Šetina nicht mehr trägt. Dennoch dauert das Strafver­fahren an. In welchem Stadium es ist, was die Justiz der Tschechischen Republik mit Šetina noch vorhat, darüber erfährt er nichts. Im Jahr 2000 steht er gegenüber der Strafjustiz so da wie einst im Jahr 1994.

Als der Tscheche Jiří Šetina16 war, En­de 1948, verurteilte die kommunistische Strafjustiz seinen Vater wegen versuchter Republikflucht zu fünf Jahren Gefängnis. In der Haft, und noch danach, musste er in einem Kaolin-Werk arbeiten. Der Kaolin-Staub zerstörte die Lunge, daran starb der Vater 1957. Der Sohn durfte Rechtswissenschaft studieren, wollte Advokat werden, musste aber zur Staatsanwalt­schaft. Dort war er einer der wenigen oh­ne das kommunistische Parteibuch. An po­litische Strafverfahren ließen sie ihn des­halb nie. 1966 ging er weg. In einer Erklä­rung nannte er den Grund: Einer Strafjus­tiz, die mit dem Recht so umgehe, wolle er nicht länger dienen. Daraufhin verlangten, man sole  Šetina verhaften. Doch es war die Spätzeit des Parteichefs Novotny, das Regime lockerte sei­nen Griff. So konnte Šetina nun Sekretär des Verbandes der Maler, Grafiker und bildenden Künstler werden - der einzige parteilose Sekretär eines der Kulturver­bände. Er hat daran mitgewirkt, dass 1967 in Prag die erste zensurlose Gemälde-Ausstellung im Sowjetblock stattfand, nach Debatten im Politbüro. Eine zweite Aus­stellung ohne Zensur, 1969, im Jahr nach dem sowjetischen Einmarsch, schloss die Geheimpolizei. Bald stand Šetina auf der Straße, als Arbeiter schlug er sich durch. Heute verdient er zu seinen 410 Mark Pen­sion als Advokat etwas dazu. Vorzugswei­se vertritt er Leute, die aus politischen Gründen benachteiligt werden; von ihnen verlangt er oft kein Honorar. So ergeht es Jiří Šetinain Prag, der als Generalstaats­anwalt dem Regime Beneš/Gottwald nahe treten wollte.

FAZ, 18.4.2000, Nr. 92, Seite 3, Politik

* * *

Farma svobodnych zivocichuDie Nachkommenschaft von Jan Antonin Baťa ist bis heute, mit Hilfe der tschechischen Justiz, beraubt um Eigentum und um das Recht aufSetina Jiri ein faires Verfahren. Gerade wurde weitere Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Kommunisten und ihre Erben in der Staatsverwaltung haben ihre Macht und Einfluss bis heute behalten. Für die Mehrheit der Bevölkerung ist nach wie vor Jan Antonín Baťa - einer der größten Helden des Landes - unbekannte Person, im besseren Fall. Im schlimmeren Fall ein Quisling und ein Kriminelle.

JUDr. Jiří Šetina lebt heute auf seinem Hof, der er „Hof der freien Nutztiere“ nennt - siehe Bild – in Kutřín, etwa 170 Km westlich von Prag.

 

Jan Šinágl, 6.11.2016

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