«Verschwörungstheoretiker und Gewaltbereite»: Die SRG verliert vor Bundesgericht: Das Westschweizer Fernsehen RTS hat mit einem Beitrag zu Hass im Covid-Abstimmungskampf 2021 die Meinungsvielfalt verletzt.
Katharina Fontana 20.09.2023, 14.13 Uhr
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... Das Bundesgericht kommt zu einem klaren Urteil. Die Sendung sei nicht ausgewogen gewesen, die SRG habe ihre gesetzliche Pflicht zur Meinungsvielfalt verletzt. Die Gegner des Covid-Gesetzes seien kaum zu Wort gekommen, man habe zu stark den Eindruck vermittelt, diese seien vorwiegend roh und gewalttätig. «Es kommt nur ungenügend zum Ausdruck, dass sich die Gegnerschaft des Covid-Gesetzes keineswegs auf Verschwörungstheoretiker und Gewaltbereite reduzieren lässt», hält das Bundesgericht fest und bestätigt, dass die SRG das Vielfaltsgebot verletzt habe – und das zwei Wochen vor der Abstimmung über das Covid-Gesetz. «Die Pflicht zur vorsichtigen und ausgewogenen Darstellung von Sachverhalten vor Wahlen und Abstimmungen ist ein zentraler Grundsatz zum Funktionieren der direkten Demokratie», die Stimmbevölkerung solle nicht einseitig beeinflusst und damit das Ergebnis der Abstimmung verfälscht werden.... Anders gesagt: Wenn SRF relevante Themen ausser acht lässt, kann man ihm auch keine Unausgewogenheit vorwerfen.
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