Das weitere Schicksal der Petition über die Beneš-Dekrete wurde vor der Sommerpause in Brüssel im EU-Parlament entschieden. Obwohl die Anhörungen anderer Petitionen öffentlich waren, wurden die Petitionen der Beneš-Dekrete und der doppelten Staatsangehörigkeit in einer geschlossenen Anhörung diskutiert und entschieden. Die Presse wurde von der Anhörung ausgeschlossen und sie wurde auch nicht aufgezeichnet. Normalerweise kann man alle Anhörungen im Internet anschauen, diese aber nicht. Die Petitionäre hatten nur je fünf Minuten Zeit bekommen, die EU-Abgeordneten und der durch den Petitionsausschuß eingeladene Botschafter der Slowakei, Ivan Korcok, hatten jedoch unbegrenzt Zeit gehabt. Das soll die Demokratie in Brüssel sein!
Außer den ungarischen Abgeordneten, erhielten die Petition noch von den grünen Abgeordneten Lettlands und Cataloniens und den ungarischen Abgeordneten der Slowakei Unterstützung. Die tschechischen, slowakischen und rumänischen Abgeordneten haben die Petition angegriffen und von den ursprünglichen Themen abweichend, über Ungarn und Viktor Orban geschimpft. Ihrer Meinung nach hat die Regierung Orban die Petition für ihre Wahlkampagne verwendet.
Die deutschen Abgeordneten haben nichts zu der Petition beigetragen, sie haben die Petition nicht unterstützt. Letztendlich wurde beschlossen, daß der Petitionsausschuß die Petition der Beneš-Dekrete nicht abschließt, sondern für weitere Diskussion zum Rechtsausschuß JURI weiterleitet.
Imre Juhasz aus Budapest und die in Baden-Württemberg lebende deutsch-ungarische Staatsbürgerin Alida Hahn-Seidl fordern in ihrer vor einem Jahr im Europaparlament eingebrachten Petition, „die Beneš-Dekrete auf die Agenda zu setzen ... und deren Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht zu prüfen“. Konkret solle das Europaparlament die Slowakei auffordern, die Resolution 1487 vom 20. September 2007 zu annullieren. Mit diesem Beschluß hatte das slowakische Parlament - ähnlich wie zuvor schon das tschechische - die Gültigkeit und Unantastbarkeit der Beneš-Dekrete noch einmal ausdrücklich bekräftigt. Die Beschwerdeführer sehen darin eine Verletzung von Artikel 2 des EU-Vertrages, in dem Menschenwürde, Minderheitenrechte und Nichtdiskriminierung festgeschrieben sind.
Schon bei einer öffentlichen Debatte im Herbst 2012 waren die Petitenten heftig attackiert worden. Jan Zahradil von den tschechischen Bürgerdemokraten (ODS) nannte die Initiative einen „Exzeß“, der beweise, daß es gerechtfertigt sei, wenn Tschechien eine Ausnahmeregel aus der Menschenrechtscharta des Lissabon-Vertrages fordere.
Der sozialdemokratische Abgeordnete Libor Rouček bezeichnete die Beneš-Dekrete als eine Sache, die bereits vor der EU-Erweiterung von 2004 gelöst worden sei. „Ungarische Faschisten und Nationalisten versuchen, ab und zu aus innenpolitischen Gründen diese Karte zu spielen“, betonte er. „Beneš-Dekrete, Krieg, Abschiebung - all das ist längst vor der heutigen EU geschehen“, so Libor Rouček im Herbst 2012.
Hände weg vom sudetendeutschen Eigentum
9.000 Industriebetriebe
137.000 Handwerksbetriebe
148.000 Einfamilienhäuser
40.000 Mehrfamilienhäuser
174.000 Bäuerliche Betriebe
Niemand, aber wirklich niemand kann darüber verfügen als die Eigentümer oder deren Erben selbst.
SUDETENPOST, Folge 9 vom 5.September 2013, Seite 3
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