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Die Integration der „Heimatlosen“ nach dem Zweiten Weltkrieg ist gelungen. Aber sie hatte ihren Preis.
… In einer Untersuchung über 105 vertriebene Bauernfamilien in der niedersächsischen Grafschaft Bentheim finden sich folgende Beispiele aus dem Jahr 1951: Eine einheimische Wirtin regte sich darüber auf, dass die Vertriebenen am Sonntag Alkohol tranken, und zwar zur Feier der Konfirmation. Ein einheimischer Bauer zerbrach den Tannenbaum eines Flüchtlingsbauern, weil er bei sich keine „heidnischen Sitten“ dulden wollte. Eine Flüchtlingsfrau brachte zur Beerdigung einer Einheimischen einen Kranz. Sie hatte einen weiten Weg zurückgelegt, um ihn zu kaufen. Doch der Bauer warf ihn auf den Mist. Kränze waren hier zur Beerdigung nicht üblich. Das Problem für die Kirche waren die sogenannten Traditionschristen, also vor allem Bauern, deren Alltag mit den kirchlichen Riten so verwoben war, dass sie das eine ohne das andere kaum leben konnten. …
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Die von Anwalt Veauthier entdeckte Definition des "Lebensgesetzes" (=Zwecks) der SL in dem Urteil des Obersten Bayer. Landesgerichts vom 25.1.2001 können wir getrost als unser "Kronjuwel" bezeichnen. Es wird schwer sein, dagegen Argumente zu finden! Ich verweise besonders auf die Seiten 6 und 7 ! Das Schreiben an den Redakteur der Nordbayerischen Nachrichten, Herrn Kasperowitsch, ist notwendig geworden, da dessen Artikel vom 29.02.2016 vom Gegen-Anwalt, Herrn Dr. Herrmann, als Beleg für die aktuelle Verfassung der SL beim Registergericht München am 17.05.2016 eingereicht und jetzt an Herrn RA Veauthier weitergeleitet worden ist. Der Artikel bedurfte dringend der Richtigstellung, was Her RA Veauthier im oben angefügten Schreiben getan hat.
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Ich bin ein Sudetendeutscher aus Mähren, geboren 1930 in der Pekarska 38 (Bäckergasse) in Brünn, meiner Heimatstadt, in der mehr als 50 tschechische Blutsverwandte von mir leben. Zur späten Vertreibung aus Reichenberg kam es wegen meiner und meiner Mutter ungeklärten Staatsbürgerschaft erst am 26. Oktober 1946. An der LMU München habe ich Deutsch, Englisch, Geschichte (33 Jahre Gymnasiallehrer) und nach 1990 noch zehn Semester Slawistik studiert. Ich lese seit mehr als zehn Jahren die täglichen Nachrichten von Radio Prag in beiden Sprachen. Was sich Ihre Frau Bucan am 29. Mai 2016 als Deutung des Massakers beim Brünner Todesmarsch erlaubt, ist eine Verhöhnung jedes dt.-cz. Brückenbaus und eine Verunglimpfung historischer Fakten in Pohorelice/Pohrlitz (sic!)/, wo ich zweimal war, im Hotel übernachtete und noch mit tschechischen Zeitzeugen reden konnte. Die menschenverachtende Einquartierung der nach katastrophalen Gewitterregen völlig durchnässten Menschen auf nacktem Zementboden (mir liegen zwei schriftliche Zeugnisse damaliger Teenager vor), die Verweigerung aller medizinischen und hygienischen Bedürfnisse (Ausbruch von Ruhr und ansteckender Seuchen), erbärmliche Hungerverpflegung, Zuführung von Rotarmisten zu jungen Frauen usw. - Den Tod von 1700 bis 2000 unschuldigen Zivilisten (man konnte die Massengräber in den Feldern am Fehlwuchs noch um die Jahrtausendwende erkennen) übergeht Bucan mit der unfassbaren Begründung:
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Wien/Bonn, am 2.Juni 2016
Heute am 2. Juni 2016 wird der Deutsche Bundestag über einen fraktionsübergreifenden Antrag der CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich abstimmen. Dazu erklärt BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius MdB:
Ethnische Säuberungen und Vertreibungen jeder Art sind Menschenrechtsverletzungen. Nach wie vor werden diese leider als Mittel der Politik missbraucht. Durch den noch immer vielerorts herrschenden Irrglauben an konfliktfreie „ethnisch homogene“ Staaten wird die individuelle Identität von Menschen ganzer Volksgruppen verleugnet und deren kulturelle Identität an den Rand der Vernichtung gebracht. Die dadurch aufgerissenen Gräben lassen sich nur in mühsamen und langwierigen Prozessen wieder schließen.
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Herr RA Veauthier bittet um Verbreitung einer Nachricht, um Einzelanfragen bei ihm zu vermeiden. Der WB kommt der Bitte gerne nach, auch weil er hofft, dass dadurch die SL-Versuche einer Satzungsänderung endlich eingestellt werden. Es geht um ein von Herrn Veauthier entdecktes Urteil des Obersten Bayr. LG vom 25.1.2001. Damals ging es auch um eine Änderung des § 3 der SL-Satzung, die aber mit 3/4 Mehrheit beschlossen werden konnte, weil der Kernsatz des § 3 unverändert geblieben war. Das Gericht schrieb:
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