Die Entscheidung fiel schon vor dem Sudetendeutscher Tag in Augsburg!!!
Liebe Mitglieder der Sudetendeutsche Landsmannschaft,
liebe Freunde und Förderer der Sudetendeutschen,
am 05.03.2015 hat Herr Rechtsanwalt Veauthier nach sorgfältiger Prüfung der Rechtslage in meinem Auftrag dem Registergericht beim Amtsgericht München schriftsätzlich mitgeteilt, dass die am 28.02.2015 von der Bundesversammlung beschlossene Satzungsänderung des SL e.V. nichtig ist und diese deswegen nicht eingetragen werden darf, falls die Satzungsänderung vom Bundesvorstand angemeldet werden sollte.
Diesen Schriftsatz hat das Amtsgericht München hat am 19.05.2015 dem vom Bundesvorstand des SL e.V. beauftragten Notar Dr. Bohrer, der die Satzungsänderung erst am 08.05.2015 (!) angemeldet hat, zur Kenntnis und Stellungnahme übermittelt.
Dem Notar hat das Amtsgericht im Schreiben vom 19.05.2015
» … Gelegenheit gegeben, die Anmeldung zurückzunehmen, da ansonsten eine kostenpflichtige Zurückweisung erfolgen wird.«
Das Amtsgericht hat zur Begründung seiner Ankündigung diese Hinweise erteilt:
»Es handelt sich bei der geänderten Satzungsbestimmung um eine Änderung des Vereinszweckes. Diese Änderung bedarf der Zustimmung aller Mitglieder (§ 33 BGB). Dies liegt hier nicht vor. Auch eine 3/4 Mehrheit ist nicht gegeben. «
Diese Mitteilung des Amtsgerichts vom 19.05.2015 liegt uns erst seit 15.06.2015 vor.
Der Vorstand des SL e.V. hat die Satzungsänderung vom 28.02.2015 verzögert erst am 08.05.2015 beim Registergericht München angemeldet.
Am Sudetendeutschen Tag 2015(Beginn 22.05.2015) war dem SL e.V.bekannt:
Die Satzungsänderung wird nicht eingetragen und bleibt rechtsungültig.
Diese wichtige Tatsache wurde am Sudetendeutschen Tag gezielt geheim gehalten.
Der Sudetendeutschen Tag 2015 wurde dazu missbraucht, die Änderung des Vereinszwecks zu feiern, obwohl diese Zweckänderung nichtig, also ungültig ist.
Der mit einer nichtigen Zweckänderung eingeschlagene Weg ist ein Irrweg und der Verrat an den Sudetendeutschen und der Sudetendeutschen Heimat.
Wenn ‚dieser Prozess unumkehrbar‘ sein soll, wie der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer auf dem Sudetendeutschen Tag 2015 ausgerufen hat, dann wissen wir, was unter der jetzigen Führung von der Schirmherrschaft des Freistaats Bayern für die Sudetendeutsche Landsmannschaft übrig geblieben ist:
Verrat auf einem satzungswidrigen und damit rechtswidrigen Irrweg.
Mit seinem Anspruch, „Bayern lasse Extremisten keinen Millimeter Raum“, sind die angesprochen und diffamiert worden, die gestützt auf die gültige Satzung das Heimatrecht der Sudetendeutschen mit Fug und Recht gegen die Egomanie und den Narzissmus einiger Zeitgenossen mutig verteidigen, auch wenn man Angst davor haben muss.
Fragt man sich da noch, wer die wirklichen Extremisten sind?
Der Sudetendeutsche Tag 2015 muss – mit neuer Besetzung auf dem Podium – wiederholt werden! Die Kosten hierfür haben diejenigen dem SL e.V. zu ersetzen, die den Sudetendeutschen Tag 2015 für sich und ihre eigenen Interessen missbraucht haben.
Felix Vogt Gruber
Bundesvorsitzender Witikobund e. V.
16.6.2015
Anlage: Schreiben des Amtsgerichts München vom 19.05.2015
* * *
http://www.merkur.de/politik/bernd-posselt-warum-trotz-abwahl-weiter-parlament-geht-5096560.html
Read more...