Beglaubigte Übersetzung aus der tschechischen Sprache: Übersicht der Verstöße gegen Prozessrechte des Ing. Arch. Marek Řičář - Die Causa Ing. arch. Josef Marek-Marek Ricar-Zusammenfassung - Persönlicher Brief Ehefrau von unschuldigen Mark Ričář, Mutter von fünf Kindern - siehe unten!
Alle Versuche, sich gegen den Strafverfahrensmissbrauch zu wehren, inkl. Berufung beim Höchstgericht, Beschwerde zum Justizminister usw. sind bis heute erfolglos... durch eine grenzenlose Ignoranz, System-Missbrauch, Angst, Apathie und Alibismus in Tschechien. Wir sind mit der ganzen Familie Flüchtlinge ohne Status und suchen dringend Hilfe, Unterstützung und Förderung für unser Überleben: juristische, finanzielle, materielle, soziale... Nach 7 Jahren unserer Bemühungen, Kämpfen und Versuchen in Tschechien fallen wir immer tiefer ohne Chance, eine institutionelle Hilfe zu bekommen. Es ist für Behörden und Politiker grundsätzlich unvorstellbar, im Rahmen der EU diesen Justiz-Missbrauch, diese Mesaliance zwischen Politik und Unterwelt und diese Quasidemokratie einzugestehen. Wir sind dankbar für jede Hilfe!
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DIE CAUSA ING.ARCH. JOSEF MAREK – ŘIČÁŘ
Die Causa Ing.arch. Josef Marek - Marek Ricar - Zusammenfassung
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Übersicht der Verstöße gegen Prozessrechte
Durch die in den Artikeln III. Abs. 3 – 8 und IV. und V. der Einreichung genannten Tatsachenkam zur Verletzung des Grundsatzes nullum crimen sine lege, der im Artikel 39 der Deklaration der Menschenrechte und Freiheiten garantiert wird („nur das Gesetz legt fest, welche Handlung eine Straftat ist und welche Strafe sowie auch welche andere Verkürzungen der Rechte und Nachteile am Vermögen für ihr Begehen aufzuerlegen sind“). Es ist auch die Verletzung des Artikels 7 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten („niemand darf für die Handlung oder die Unterlassung verurteilt werden, die in dem Zeitpunkt des Begehens nach dem nationalen oder internationalen Recht keine Straftat war. Es darf auch nicht eine strengere Strafe auferlegt werden, als es zum Zeitpunkt des Begehens der Straftat möglich war“).
Durch die im Artikel III. Abs. 12 und Abs. 17 genannten Tatsachen kam es zur Verletzung des Grundsatzes nullum poena sine lege, der im Artikel 39 Deklaration der Menschenrechte und Freiheiten (siehe oben) garantiert wird.
Durch die im Artikel XVI. Abs. 16.1. der Einreichunggenannten Tatsachen kam es zur Verletzung der Unschuldsvermutung bzw. des Grundsatzes in dubio pro reo, der im Artikel 40 Abs. 2 der Deklaration garantiert wird („jedermann, gegen den ein Strafverfahren geführt wird, wird für unschuldig gehalten, bis mit einem rechtskräftigen verurteilenden Urteil seine Schuld gesprochen wird“). Siehe Befund des Verfassungsgerichtes II. ÚS 1975/08 vom 12.1. 2009 („das Prinzip der Unschuldsvermutung verlangt, dass es der Staat ist, wer die konkrete Beweislast zu tragen hat; wenn beliebige Zweifel bestehen, sind diese zu Gunsten des Beschuldigten auszulegen, also zu seinem Gunsten“). Auch die Entscheidung ESLP Barbera und sonstige Gegen Spanien vom 6.12. 1988, Beschwerde Nummer 10590/83.
Durch die im Artikel XVI. Abs. 16.2 der Einreichunggenannten Tatsachen kam es zur Verletzung des Verbotes von unterlassenen Beweisen, und somit zur Verletzung des Grundsatzes „des Gleichheit von Waffen“, des Grundsatzes der Gleichheit vor dem Gericht gem. Art. 1 der Deklaration der Menschenrechte und Freiheiten („die Menschen sind frei und gleich in der Würde und Rechten“)und Art. 6 Abs. 3 der Europäischen Konvention über Menschenrechte, sowie des Rechtes auf den gerechten Prozess (Befund des Verfassungsgerichtes ÚS 182/02 vom 11.11. 2003).
Durch die im Artikel XVI. Abs. 16.3 der Einreichunggenannten Tatsachen kam es zur Verletzung der Rechtes auf Verteidigung, das im Artikel 40 Abs. 3 Deklaration der Menschenrechte und Freiheiten garantiert wird („der Angeschuldigte hat das Recht, dass er Zeit und Möglichkeit zur Vorbereitung der Verteidigung bekommt und dass er sich selbst oder mittels eines Verteidigers verteidigen kann“) und ferner im Artikel 6 Abs. 3 Lit. b) der Europäischen Konvention („jedermann, der einer Straftat beschuldigt ist, hat folgende Mindestrechte: (…) b) eine angemessene Zeit und Möglichkeit zur Vorbereitung seiner Verteidigung“).
Durch die im Artikel XVI. Abs. 18.3 und 18.4 der Einreichunggenannten Tatsachen kam es zur Verletzung des Rechtes auf den gesetzlichen Richter (bzw. Ermittlung der Sache mit dem zuständigen Staatsanwalt), was die Verletzung des Artikels 38 Abs. 1 der Deklaration der Menschenrechte und Freiheiten ist („niemand darf seinem gesetzlichen Richter entnommen werden. Die Zuständigkeit des Gerichtes und des Richters wird vom Gesetz festgelegt“).
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Den Worten von Architekt Mark Řičář ist nichts hinzuzufügen!
"Wer zu einem Verbrechen schweigt, wird sein Verbündeter ... und wer sich einmal verbiegt, bleibt für das ganze Leben verbogen. Meine Vorfahren haben der Kriminalität nicht gedient, ob es die Verbrechen der Nazis oder der Kommunisten waren, und auch ich beuge ich mich nicht vor dem verbrecherischen SYSTEM, das seine Macht aufbaut auf den Missbrauch des Gesetzes, der Justiz und der Polizei für die Bedürfnisse einer korrupten Mafia und auf die Angst und den Gehorsam der Menschen. Deshalb werde ich bis zum Ende kämpfen, und ich werde niemals "Strafe" akzeptieren für etwas, das ich nicht begangen habe und nicht begehen konnte. Ich will nicht nach 7 Jahren, die das SYSTÉM mir und meiner Familie geraubt hat, für das falsche Spiel von Gerechtigkeit und Recht antreten und eine Schachfigur im Spiel der Mächtigen werden. Vor 7 Jahren wurde ich von der Mafia "begraben", ich habe nichts, bin niemand und auf meinem "Grab" feiert politische Prostitution, menschlicher Schmutz und ANGST... und genau ich, der ich nicht mehr bin, als ich bin, rufe Euch auf: Schweigt nicht! Überwindet die eigene Angst! Lasst Euch nicht missbrauchen!, Dient nicht! Helft!"
Persönlicher Brief Ehefrau von Archirekt Mark Ríčař, Mutter von fünf Kindern
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Jan Šinágl, 17.7.2014
P.S.
2016-01-14 15:11
Ich kante sehr gut, den Hauptspieler Petya schlimmsten Monster, das ich je gesehen habe. Schicken Ukrainer auf Geschäftsleuten war sein Hobby. Und über die Eurohure ist besser nicht sprechen.
2016-01-15 14:27
Sie dürfen nicht vergessen, dass wir (scheinbar) immer noch (?) totalitäre, kriminelle Staat, wo immer noch das Hauptwort die Kommunisten haben. Ja, die Kommunisten, die zu verschiedenen politischen Parteien sich ausgenistet haben und den Bürgern überall Schaden bringen. Es ist eine große Übel, das bis heute nicht für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit bestraft wurde, die bis heute sie begangen haben. Dann sollten wir und nicht wundern, dass es hier keine Gerechtigkeit gibt, und wahrscheinlich auch nicht seien wird!
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EU-Kommissar Věra Jourová wurde im Fall Budišov beschuldigt. Freigesprochen aus Mangel an Beweisen, nicht darum, dass der Tat nicht passiert ist! Ermittelnden Polizisten, denen sie den Tat gestanden hat und die unter Eid vor Gericht ausgesagt haben, wurden entlassen, die Beweise zerstört.
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Cousin von Ing. Arch. Marek Ričář wurde vom Papst zum Bischof von Pilsner ernannt
Tomáš Holub wurde vom Papst zum neuen Bischof von Pilsen ernannt - http://tisk.cirkev.cz/z-domova/tomas-holub-novym-plzenskym-biskupem/ - ein Cousin von Ing. Arch. Marek Ričář. Gottes Mühlen mahlen manchmal sehr langsam, aber dafür sicher.
23.2.2016
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