Der zweiundachtzig Jahre alte Erhard Lug hat die deutsche Bundesregierung auf Gewährung diplomatischen Schutzes in seinem Bemühen um eine Rehabilitierung durch Tschechien geklagt. Der in Sinzing im Landkreis Regensburg lebende Sudetendeutsche hatte 1945 nach Ende des Zweiten Weltkrieges als dreizehnjähriges Kind die Ermordung seines Vaters durch tschechische Milizionäre im Zuge des sogenannten "Landskroner Blutgerichtes“ miterleben müssen. Seine Mutter samt mehreren Geschwistern wurde brutal vertrieben, ihn hingegen und seine jüngere Schwester unterwarf man schwerer Zwangsarbeit auf einem von Tschechen in Besitz genommenen deutschen Bauernhof in seinem Heimatort Lukau. Bis zum heutigen Tage leidet Herr Lug an diesen traumatischen Erlebnissen seiner Jugendzeit.
In der Gewissheit, dass er und seine Familie keine persönliche Schuld auf sich geladen hatten, fasste Erhard Lug den Entschluss vor seinem Ableben eine formelle Rehabilitierung durch die Tschechische Republik zu erreichen. Da es für Sudetendeutsche in Tschechien bis heute keine Rechtsmöglichkeit hierfür gibt – für Opfer des Kommunismus jedoch schon -, richtete Lug an die Deutsche Bundesregierung das Ersuchen, sie möge doch auf Tschechien einwirken entsprechende gesetzliche Grundlagen zu schaffen um die angestrebte Rehabilitierung deutscher Vertriebener einklagen zu können.
Zu der Klage beim Berliner Verwaltungsgericht kam es erst, nachdem das deutsche Außenministerium das Ersuchen des alten Mannes abgelehnt hatte. Das Außenamt bezeichnete sein Anliegen zwar als „zweifellos moralisch legitim“, dennoch gab es einen ablehnenden Bescheid.
Als „Schweinerei“ empfindet Lug insbesondere die Begründung, mit der sein Begehren abgewiesen wurde: ….Die Unterstützung des vom Ministerium als berechtigt eingestuften Bemühens um Rehabilitierung würde die Gefahr eines „erheblichen diplomatischen Flurschadens“ bedeuten.
So steht es jedenfalls in einem Schreiben des deutschen Außenministeriums an Lugs Anwalt Thomas Gertner.
Als hinderlich für eine Unterstützung wird auch die „Deutsch-Tschechische Erklärung“ aus dem Jahr 1997 angesehen: Deutsch-tschechische Erklärung impliziert Verzicht…Vor diesem Hintergrund ist nun zunächst einmal zu berücksichtigen, daß es sich bei der Deutsch-tschechischen Erklärung von 1997 für ein nicht ohne weiteres revidierbares diplomatisches Faktum handelt... Diese Erklärung kann zudem durchaus als eine sogar vöIkerrechtIich verbindliche Erklärung von Seiten der Bundesrepublik Deutschland dahingehend verstanden werden, nicht mehr mit weiteren diplomatischen Initiativen hinsichtlich der Aufarbeitung eben dieser Fragen an die Tschechische Republik heranzutreten…..
Dazu SLÖ-Bundesobmann Gerhard Zeihsel: Es ist ein Armutszeugnis für deutsche Politik, dass sie sich - trotz der Weigerung Tschechiens die menschenrechtswidrigen, deutschfeindlichen Benes-Dekrete außer Kraft zu setzen – durch umstrittene Erklärungen ihren diplomatischen Raum für ein Eintreten für die Vertriebenen selbst genommen hat und in der Folge ihre eigenen Vertriebenen dermaßen hängen lässt.
So werden Vertriebene auf dem Altar hoher Diplomatie erneut zu Opfern gemacht.
Quelle: Sudetenpost, Folge 7 und 8 / 2013, 08. August 2013
Sprecher Bernd Posselt äußert sich in einer Presseerklärung zur Selbstauflösung des Prager Abgeordnetenhauses
Utl.: Wichtiger Sieg für die Demokratie
Als "bedeutenden Etappensieg für die parlamentarische Demokratie in der Tschechischen Republik, die dringend einer Stärkung bedarf" hat der CSU-Europaabgeordnete Bernd Posselt die (am Dienstagabend beschlossene) Selbstauflösung des Prager Abgeordnetenhauses bezeichnet. Die derzeit wichtigsten politischen Kräfte hätten aus Verantwortung für den Staat ihre internen Streitigkeiten zurückgestellt, "um Neuwahlen für den Herbst zu ermöglichen und so dafür zu sorgen, dass es in diesem europäischen Land sobald als möglich wieder eine stabile Regierung gibt, die das Vertrauen der gewählten Volksvertreter genießt". Posselt, sieht darin einen wesentlichen Impuls "für eine gute grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Herzen Europas, wie sie in den letzten Jahren so hoffnungsvoll begonnen hat".
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Wien, am 26. August 2013
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