Die Verleihung der tschechischen Staatsbürgerschaft an die Kinder von Emigranten, die irgendwo auf der Welt geboren wurden (ich meine nicht die Exilanten der Asanace-Aktion) und deren Eltern das Land freiwillig verlassen haben, erscheint mir nicht als eine Art Menschenrechtsakt.
Vielmehr sollte den Exil-Sudetendeutschen und ihren Nachkommen, die von Präsident Beneš und seinen quasi-demokratischen Kamarille ohne ihre Zustimmung gewaltsam aus dem Land vertrieben wurden, die Staatsbürgerschaft zurückgegeben werden. Die Lex Schwarzenberg und die Lex Liechtenstein sollten ebenfalls abgeschafft werden. Dann können wir über die Wiedergutmachung von Unrecht reden. Die Verleihung der Staatsbürgerschaft an Menschen, die schon lange nichts mehr mit diesem Land zu tun haben, ist unaufrichtig und billig. Ja, lasst sie hierher einwandern, Tschechisch lernen und hier arbeiten, dann können sie die Staatsbürgerschaft bekommen. Andernfalls hat es den Beigeschmack, dass das Briefwahlrecht dieser "Tschechen" für politische Manipulationen missbraucht wird.
Martin Kubík
Prag, LN 26.4.2024
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