Nicht nur das Schloss Bouzov, sondern auch neun angrenzende Grundstücke bleiben im Besitz des tschechischen Staates. Das Verfassungsgericht (ÚS) hat heute eine Klage der tschechischen Provinz des Ordens vom Haus der Jungfrau Maria in Jerusalem (des so genannten Deutschen Ordens) abgewiesen, die die Rückgabe von Eigentum anstrebt, das zu Beginn des Zweiten Weltkriegs von den Nazis beschlagnahmt und anschließend vom tschechoslowakischen Staat als Nazieigentum eingezogen wurde. Nach Ansicht des Verfassungsgerichts darf der im Gesetz von 2012 auf den 25. Februar 1948 festgelegte Stichtag für Rückgabeansprüche nicht überschritten werden. Die Tschechoslowakei hat das Eigentum des Ordens am 1. Mai 1947 übernommen. Laut Berichterstatter Ludvík David hätte der Orden zwar nach historischem Recht Anspruch auf das Vermögen, doch das Verfassungsgericht müsse sich an die tschechische Restitutionsgerechtigkeit halten. Vor vier Jahren endete ein Verfahren, in dem der Orden die Auslieferung des Schlosses beantragte, vor dem Verfassungsgericht erfolglos. Damals stellte das Gericht fest, dass der Orden keinen Restitutionsanspruch aus der Nachkriegszeit geltend gemacht hatte und dies nun auch nicht kann. "Das würde bedeuten, dass der Orden, wenn er damals einen Anspruch geltend gemacht hätte, jetzt einen Anspruch geltend machen könnte", erklärte David.
CRoPlus 11.7.2023
P.S..
Der Diebstahl durch die Kommunisten, den Pöbel und die Ermordung Unschuldiger vom Mai 1945 bis zum 25. Februar 1948 ist also legal und gesetzeskonform. Kein Wunder, dass der neue Verfassungsrichter Dr. Robert Fremr im Oktober 1989 in die Kommunistische Partei eingetreten ist, um sie einen Monat später wieder zu verlassen. Der Charakter ist unveränderlich. Wie viele ehemalige Kommunisten sind Verfassungsrichter geworden? Sicherlich haben die Opfer des Kommunismus nicht dafür gekämpft und sind dafür gestorben. "Der Kommunismus besteht zu 10 % aus Ideologie und zu 90 % aus Taktik". Jan Masaryk. JŠ
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