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„Sie wissen, hier wird alles ausgeplaudert“, so der Kommissar Ledvina zu Nick Carter in dem Film „Adele hat noch nicht abend gegessen“. Auch die dritte, unabhängige Quelle hat bestätigt, dass mein Server jetzt Gegenstand eines Lauschangriffes ist. Für die Installation sei angeblich nicht die Polizei, sondern BIS (Sicherheits-Informations-Dienst der Regierung) zuständig. Vorsorglich muss ich Sie daher erneut bitten, mir alle wichtigen Informationen (Dokumente, Hilfsanfragen, vertrauliche Mitteilungen, Liebes-Emails usw.) in Ihrem und meinem Interesse ausschließlich in verschlüsselter Form zu senden.
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Gegen die Verharmlosung der Vertreibungsopfer!
Seit 1995 geisterte das Wort vom „größten Kriegsverbrechen in Europa seit 1945“ durch die Medien. Gemeint ist das durch General Mladić angeordnete Massaker im bosnischen Srebrenica mit seinen 8000 Opfern. Mit dieser unreflektierten Floskel, die ständig wiederholt wird und auch nach der Auslieferung von Ratko Mladić beim Gerichtshof im Haag zu hören ist, werden aber Nach-Kriegsverbrechen verharmlost, die nach dem 8. Mai 1945 weitaus mehr Opfer forderten als Srebenica. Da sind zu nennen die brutalen Schlächtereien von Angehörigen der Tito-Partisanen bzw. der Jugoslawischen Volksarmee, die Zehntausende der von den Briten nach Kriegsende ausgelieferten Kroaten, Slowenen, aber auch Serben und Montenegriner ermordeten. Unter dem Titel „Tragödie von Bleiburg“ sind diese Massaker bekannt, weil in Kärnten bei der Ortschaft Bleiberg diese vor den Kommunisten geflohenen Opfer bis zur Auslieferung durch die Engländer interniert waren. Die Zahl der damals von den Tito-Partisanen Ermordeten schwankt von mindestens 45 000 bis zu 200 000. Mit Recht haben John Prcela und Stanko Guidescu ihr Buch darüber „Operation Slaughterhouse“ genannt. Die meisten Opfer wurden gleich hinter der Grenze in Slowenien abgeschlachtet.
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Das Innenministerium hat wiederholt entschieden, dass die Sudetendeutsche Landsmannschaft in Böhmen, Mähren und Schlesien, eine Bürgervereinigung, in der Tschechischen Republik nicht tätig sein darf. In seiner elfseitigen Begründung, die dieser Pressemitteilung beigefügt ist, wird behauptet, dass „aus der Begründung der angefochtenen Entscheidung folge, dass das Ministerium aufgrund der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes die Infragestellung der Annahme und Gültigkeit der EdvardBenešDekrete als eine Infragestellung der Rechtssicherheit ansähe, die aber eines der wichtigsten Erfordernisse eines demokratischen Rechtssystems sei.“
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WIE ES MIT DEM EURO WEITER GEHT: „Ein Europäischer Marshall-Plan“, zurück zu nationalen Währungen und einem europäischen Wechselkursverbund.
Ein Brief an Freunde, Mitstreiter und kritische Bürger.
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