Die Patrouillen, die das demokratische Regime des Volkes bewachen, haben insgesamt 459 Maschinengewehrkugeln und 90 Gewehrkugeln auf 19 Personen abgefeuert.
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Am Mittwoch, den 17. Juli 2024, begann das Stadtgericht Bratislava I mit der Verhandlung eines Falles aus der blutigen Nacht vom 8. auf den 9. Dezember 1952, als eine Gruppe jüdischer und ungarischer Einwohner versuchte, die Staatsgrenze von der Tschechoslowakei nach Österreich zu überschreiten. Dabei wurden sie von tschechoslowakischen Grenzsoldaten brutal erschossen.:
- Eugen Ehrenfeld, 57 Jahre alt: erschossen
- Frida-Olga Ehrenfeld, 40 Jahre alt: erschossen
- Katarína Ehrenfeldová, 14 Jahre alt: erschossen
- Maria Rozmaňová, 44 Jahre alt, erschossen
- Milan Ehrenfeld, 5 Jahre alt: Schuss in die Brust, später gestorben
- Ján Tutkovič: verwundet
- Robert Dukes: verwundet
- 6 weitere Personen verhaftet
- 6 Personen entkamen
Die damalige Untersuchung endete damit, dass die Grenzsoldaten mutig gegen die Grenzverletzer eingeschritten waren, weshalb der Präsident der Republik, Antonín Zápotocký, ihnen die Tapferkeitsmedaille verlieh.
(Siehe https://dennikn.sk/blog/113699/zelezna-opona-pri-bratislave-bojisko-kde-umierali-aj-deti/.)
Das Gericht sollte nun prüfen, ob die Erschossenen tatsächlich Opfer waren, die rehabilitiert werden sollten
Der Staatsanwalt bestritt das Recht auf ihre gerichtliche Rehabilitierung mit dem Argument, dass „Entzug der persönlichen Freiheit“ sich nur auf die Inhaftierung oder die Vollstreckung einer Strafe beziehe, nicht aber auf die Erschießung an der Staatsgrenze. Er argumentierte auch, dass jetzt, 34 Jahre nach der Verabschiedung des Gesetzes zur gerichtlichen Rehabilitierung, ein Antrag auf Rehabilitierung aufgrund der im Gesetz festgelegten Fristen nicht mehr zulässig sei.
Der Verteidiger argumentierte dagegen, dass die Erschießung einer Person die „persönliche Freiheit“ in einem absoluten Sinne entziehe und dass ein Antrag auf gerichtliche Rehabilitierung gemäß § 33 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 119/1990 Slg. jederzeit zulässig sei.
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