Beneš-Dekrete machen Sudetendeutsche rechtlos
Am 25. Oktober 1945 erließ der tschechoslowakische Präsident Edvard Beneš das Dekret Nr. 108 über die "Konfiskation des feindlichen Eigentums". Damit wurden die Angehörigen der deutschen Minderheit ohne Entschädigung enteignet. Das Dekret gehörte zu einer Reihe an Dekreten, die sich gegen die deutsche Minderheit in den böhmischen, mährischen und schlesischen Grenzgebieten richtete. Die Dekrete bereiteten die Zwangsumsiedlung der Sudetendeutschen nach dem Zweiten Weltkrieg vor.
„Es wird notwendig sein, kompromisslos die Deutschen in den tschechischen Ländern völlig zu liquidieren. Unsere Lösung muss es sein, unser Land kulturell, wirtschaftlich und politisch endgültig zu entgermanisieren.“
Edvard Beneš, Präsident Tschechoslowakei,1945
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