Die Regierung billigte den Vorschlag am 14. Dezember 2022, der Senat folgte am 13. Juli 2023 und das Parlament am 13. Dezember. Am 28. Februar 2024 unterrichtete Tschechien den Europarat, wodurch die Maßnahme in Kraft trat.
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Im Jahr 2023 beschloss Tschechien, die rechtliche Stellung und Förderung des Deutschen stark auszubauen. Zu diesem Zweck wurde entschieden, Teil III der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen auf Deutsch anzuwenden. Am 28. Februar 2024 ist diese Maßnahme in Kraft getreten.
Die Sprachencharta ist ein Vertrag des Europarats, der die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, den Gebrauch ihrer angestammten Minderheitensprachen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zu fördern. Tschechien hat die Charta 2006 ratifiziert. Sie ist dort 2007 in Kraft getreten und gilt in unterschiedlichem Umfang für Deutsch, Mährisches Kroatisch, Polnisch, Romanes und Slowakisch.
Tschechien hat sich nun verpflichtet, 35 Förderbestimmungen aus Teil III der Charta zugunsten des Deutschen umzusetzen. Diese gelten in acht Kreisen (okresy): Eger, Karlsbad, Falkenau (alle in der Region Karlsbad), Reichenberg (Region Reichenberg), Aussig (Region Aussig), Krummau (Region Südböhmen), Troppau (Region Mähren-Schlesien) und Zwittau (Region Pardubitz). Dies ist ein historischer Moment, da ein Gesetz, das eigens die umfassende Förderung des Deutschen zum Gegenstand hat, nie zuvor von der früheren Tschechoslowakei (seit 1918) oder der Tschechischen Republik angenommen worden ist.
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