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Kategorie: Deutsche Artikel

Kadan 040319Die Festrede hielt die III. Nationalratspräsidentin Anneliese Kitzmüller

„Wir gedenken heute der Toten des 4. März 1919, altösterreichische Bürger deutscher Muttersprache aus dem historischen Sudetenland, die bei friedlichen Demonstrationen zur Durchsetzung des vom amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson garantierten ‚Selbstbestimmungsrechts der Völker’ bzw. dem sogenannten‚ 14-Punkteplan’, durch das tschechische Militär ein gewaltsames Ende fanden“, erklärte die III. Präsidentin des Nationalrates, Anneliese Kitzmüller. „Der jüngste Tote war ein 11-jähriges Kind und der älteste ein 83-jähriger Greis“, zeigte sich die III. Präsidentin schockiert.

„In einem Memorandum, das seitens der deutschen altösterreichischen Bevölkerung Böhmens, Mährens und Österr.-Schlesiens an den damaligen Staatskanzler der Republik, Dr. Karl Renner, überreicht wurde, forderten die Sudetendeutschen die von Wilson garantierte ‚Selbstbestimmung der Völker’ auch für sich selbst“, hielt Kitzmüller fest.

„Die historische Realität hat uns allerdings eines Besseren belehrt. Mit dem Untergang der k.u.k. Monarchie begann auch das langsame Erlöschen einer oftmals Jahrhunderte währenden Geschichte der deutschen Altösterreicher in den ehemaligen Kronländern der Monarchie“, analysierte die III. Präsidentin des Nationalrates.

„Auf den diversen Konferenzen der Siegermächte - sei es in Casablanca, in Teheran, oder auch in Potsdam - wurde über Schicksale von Millionen Menschen geurteilt. Das vormals so hochgelobte ‚Selbstbestimmungsrecht der Völker’ wurde durch Stalin, Churchill und Roosevelt zugunsten einer Westverschiebung der UdSSR geopfert“, bedauerte die III. Präsidentin Anneliese Kitzmüller.

„Ich werde mich weiterhin gegen eine Verharmlosung Ihres Schicksals zur Wehr setzen und lehne Bezeichnungen wie etwa ‚Sühnemärsche’ oder ‚Humane Umsiedelung’ bzw. ‚Erzwungener Wandertag’, ab. Es war und ist: Mord an unschuldigen Menschen – zumeist Frauen und Kindern, die keinerlei Schuld an den Geschehnissen des Zweiten Weltkrieges hatten“, stellte die III. Präsidentin fest.

„Menschen mussten oftmals deshalb sterben oder jahrelang in einem Lager unter schrecklichsten Bedingungen Sklavenarbeit leisten, weil sie deutscher Muttersprache waren. Millionen an Altösterreichern deutscher Muttersprache wurden bei der sogenannten ‚Wilden Vertreibung’ ermordet bzw. wurden in den Todeslagern der Kommunisten, sei es im ehemaligen Jugoslawien – oder in Polen, in der heutigen Slowakei wie auch in der heutigen Tschechischen Republik jahrelang zu Tode gequält oder nach entwürdigenden Schauprozessen ermordet“, bedauerte die III. Präsidentin Anneliese Kitzmüller.

„Mit den Massakern von 1945/46, bei denen ca. 240.000 Sudetendeutsche ermordet wurden, setzte eine massive Vertreibung ein, die drei Millionen Menschen ihrer Heimat und ihres Eigentums beraubte. 400.000 davon kamen nach Österreich“, zeigte sich die III. Präsidentin schockiert.

„So manche Erinnerung aus meinem Leben ist in Zusammenhang mit der von meinem Vater gegründeten Landsmannschaft der Buchenlanddeutschen. Es war mir immer ein besonderes Anliegen, an den Versammlungen der ‚alten Buchenlanddeutschen’ teilzunehmen und den Geschichten aus der ‘alten Heimat’ zu lauschen. Nun, im Jahre 2018 bin ich seit zehn Jahren Bundesobfrau meiner Landsmannschaft und freue mich, das Erbe meines verstorbenen Vaters weiter zu führen“, resümierte die III. Präsidentin.

„Der Neubeginn eines Verhältnisses zwischen Sudetendeutschen und Tschechen setzt unabdingbar die Aufhebung der Artikel der Beneš-Dekrete und des Straffreistellungsgesetzes voraus, die das Schicksal der Sudetendeutschen – aber auch der Ungarn – betreffen“, forderte die III. Präsidentin des Nationalrates.

„Auch wenn die sogenannten ‚Beneš-Dekrete’ rein juristisch gesehen ‚totes Recht’ sind, so sind sie dennoch eine Barriere für ein gedeihliches Zusammenleben zwischen Altösterreichern deutscher Muttersprache und der slawischen Mehrheitsbevölkerung“, erläuterte die III. Präsidentin Anneliese Kitzmüller.

„Minderheitenrechte sind ein staatsbürgerlicher Mindeststandard, bereits in der ‚Charta der Vereinigten Nationen’ ist der ‚Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker’ klar definiert und als unumstößlich festgeschrieben. Sie haben den völkerrechtlichen Anspruch, sich im ‚alten Heimatland’ frei entwickeln zu können und als Altösterreicher deutscher Muttersprache an der Entwicklung des Landes zu wirken“, betonte Präsidentin Kitzmüller.

„Die Geschichte der Altösterreicher deutscher Muttersprache ist ein Teil Europas und muss auch im europäischen Kontext gesehen werden, denn Geschichte ist unteilbar“, so die III. Präsidentin abschließend.

Das zahlreich erschienene Publikum dankte mit lang anhaltendem Beifall der Festrednerin, der III. Präsidentin des Österreichischen Nationalrates!

 

Sudetendeutscher Pressedienst (SdP)

Österreich

 

Wien, am 7. März 2018

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