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Kategorie: Deutsche Artikel

Urteil des Landgerichts München ist ein neuer Meilenstein in der Geschichte der Sudetendeutschen Landsmannschaft

Mit seinem Urteil vom 29.06.2017 hat das Landgericht München I klargestellt, dass alle 2016 getroffenen Beschlüsse zu den Vorstandsänderungen sowie zur Satzungsänderung hinfällig sind. Damit ist zugleich auch die Sprecherwahl von 2016 ungültig und die Sudetendeutsche Landsmannschaft ist derzeit in ihrer Außendarstellung führungs- und wirkungslos.

Es wäre jetzt sinnvoll, dass die Mitglieder der Sudetendeutschen Landsmannschaft, die diesen Kurs des Bewahrens der Zielvorstellungen der Gründungsväter mittragen und aktiv unterstützen wollen, sich schnellstes auf die Wege verständigen, wie das Schiff Sudetendeutsche Landsmannschaft gesteuert wieder auf Kurs gebracht werden kann. Den Funktionsträgern der Landsmannschaft, die einen anderen Kurs möchten, will ich gern meine Zusammenarbeit anbieten, wenn wir uns auf Form der gegenseitigen Akzeptanz und Toleranz verständigen und stattdessen gemeinsam bemüht sind, wie wir endlich mehr aktive und tatsächliche Unterstützung aus Berlin für unsere Forderungen bekommen.

Die Aussagen des tschechischen Premierministers, Herrn Belobradec, auf dem jüngsten Sudetendeutschen Tag waren nicht nur ernüchternd, nein sie machten  zugleich noch einmal unmittelbar klar, dass die tschechische Seite keine Aussöhnung auf der Basis von Gerechtigkeit und Wiedergutmachung anstrebt. Das sollten nun auch die Landsleute ungeschminkt zur Kenntnis nehmen, die immer noch meinen, dass weitere Zugeständnisse unsere böhmischen Nachbarn zu mehr Kompromissbereitschaft führen werden. Was die Sudetendeutschen aber brauchen, das ist die Unterstützung von Seiten der deutschen Politik. Hier hapert es aber nach wie vor, denn außer schöner Sonntagsreden bei Gedenkveranstaltungen oder Sudetendeutschen Tagen, Forderungen an Tschechien hinsichtlich des Straffreistellungsgesetzes oder der berüchtigten Benesdekrete sind hier schon lange nicht mehr zu hören.

Der renommierte und international anerkannte Völkerrechtler, Prof. Dr. Dr.  Alfred de Zayas, hat in einer persönlichen Reaktion an mich das jüngste Urteil begrüßt und meint dazu, dass es "das völkerrechtliche Gebot ist, Wiedergutmachung an Opfer zu bezahlen" und, er betont zugleich, dass "Gerhard Schröder, Angela Merkle und die Leitung der Sudetendeutschen Landsmannschaft dem Völkerrecht einen Bärendienst erwiesen haben". Sie waren es, die immer wieder betonten, das "es ein Völkerrecht für alle Menschen gibt - bloß nicht für die Deutschen und schon gar nicht für die Vertriebenen".

In diesem Zusammenhang sei an die 50 Thesen Alfred de Zayas zur Vertreibung erinnert, die für uns gerade heute angesichts der vor uns sehenden Herausforderungen als Sudetendeutsche Landsmannschaft stehen. Dabei sollten wir uns bewusst sein, dass unsere Identität unsere geistige Heimat ist und dass es uns gelingen muss, unsere Politik, unsere jahrhundertealte Geschichte und Kultur, ja unsere gesamte sudetendeutsche Identität enkeltauglich zu machen. Nur so wird es uns gelingen, unsere Volksgruppe  gemeinsam erfolgreich in die Zukunft zu tragen. Wir brachen dazu die Erfahrungen und Grundüberzeugungen der Erlebnisgeneration genauso wie die Vorstellungen und Erwartungen der nachgeborenen Sudetendeutschen und die ihrer Freunde und Unterstützer.

Packen wir es gemeinsam an! Es ist bereits 5 nach 12 und die Zeit drängt! Schütten wir endlich gemeinsam die Gräben zu und suchen wir den Weg der Verständigung in der Volksgruppe und nach außen.

Claus Hörrmann

Stellvertretender Bundesvorsitzender der Sudetendeutschen Landsmannschaft, Bundesverband (zur Zeit noch am Handeln in dieser Funktion verhindert)

Stellvertretender Landesvorsitzender und Pressesprecher der Sudetendeutschen Landsmannschaft, Landesverband Sachsen

3.7.2017

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