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Kategorie: Deutsche Artikel

Kudlich Hans

… Das Gesetz war ein Erfolg und ein großer Schritt nach vorn. Es brachte tatsächlich die Befreiung der Bauern, es hatte aus herrschaftlichen Untertanen gleichberechtigte Staatsbürger gemacht. Das Gesetz war in einer Zeit des stark zunehmenden Nationalismus eine große übernationale sozialpolitische Tat. Das Gesetzeswerk ist zudem das einzige dieses Parlaments, das auf Dauer Bestand hatte. Es kam 11,7 Millionen Landvolkangehörigen mit 17 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Fläche zugute. Um Hans Kudlich wegen seiner Gesetzesinitiative zu danken, huldigten ihm am 24. September 1848 mit einem großartigen Fackelzug auf dem Mehlmarkt in Wien 30.000 Bauern aus der Donaumonarchie. So erhielt er den Ehrentitel „Bauernbefreier“.

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Er kam am 25. Oktober 1823 als jüngster Sohn, als sechstes von acht die Geburt überlebenden Kindern eines relativ begüterten, doch robotpflichtigen Bauern in Lobenstein, Österreichisch-Schlesien, zur Welt. Im Allgemeinen erlebte Hans in Lobenstein eine unbeschwerte Jugendzeit, er war glücklich als kaiserlich österreichischer Schlesier und nicht als königlicher Preuße das Licht der Welt erblickt zu haben – so schrieb er in seinen Memoiren.

Mit 11 Jahren wurde Hans Schüler des Gymnasiums in Troppau. Sein Vater, der auf ein Studium drang, hatte seinen sozialen Aufstieg ebenso im Auge wie die praktische Erwägung, dass der Besuch des Gymnasiums vor der „Sklaverei des vierzehnjährigen Militärdienstes“ bewahrte. Die ersten beiden Schuljahre waren wohl nicht sehr erfolgreich. Aber vor die Alternative gestellt, entweder Schuster zu werden oder zu lernen, wandte sich Hans dann mit Eifer und offensichtlich mit Erfolg seinen schulischen Pflichten zu.

Mit 17 Jahren erhielt Hans Kudlich das Reifezeugnis und konnte mit Erlaubnis der Liechten-steinschen Herrschaft in Wien Philosophie und später Rechtswissenschaften studieren. Seinen Lebensunterhalt verdiente er sich durch Stundengeben und als Erzieher. Durch Vermittlung seines um 14 Jahre älteren Bruders Josef Hermann, der bereits vor ihm in Wien das Studium der Rechte absolviert hatte und ihm in allen Jahren Wegbereiter und Leitfigur war, kam er im juristisch-politischen Wiener Leseverein in Kontakt mit der liberalen Intelligenz. Dieser Kreis prägte und gestaltete wesentlich im Jahr 1848 die erste Phase der Revolution. Die Erfahrung mit diesem einflussreichen Bürgerstand, der vor allem an der Ausweitung seiner eigenen Freiheitsräume interessiert war, war für Hans Kudlichs geistige Wachstumsperiode ebenso wichtig wie die Begegnung mit liberalen Hochschullehrern und freiheitlich eingestellten Studienkollegen in der Akademischen Legion. Hans Kudlich fühlte sich mehr zu den radikaleren Demokraten hingezogen.

Als Sohn eines robotpflichtigen Bauern hatte er neben der Durchsetzung der demokratischen Freiheits- und Verfassungsrechte schon früh und sehr konkret die Abschaffung der bäuerlichen Erbuntertänigkeit und der Verpflichtung zur Robot im Auge.

Am 13. März 1848 nahm Hans Kudlich in Wien an der berühmten Demonstration vor dem Niederösterreichischen Landhaus teil, in dessen Innenhof heute eine Gedenktafel an ihn erinnert. Es war der Beginn der März-Revolution. Bei der Auflösung der Demonstration durch das Militär erhielt Kudlich einen Bajonettstich in die rechte Hand. Er galt nun als Märtyrer für die Freiheit. Er verließ Wien, um sich daheim gesund pflegen zu lassen und geriet dort in die aktive Politik, nämlich in die Vorbereitung der Wahl des Österreichischen Reichstages. Er wurde im Wahlkreis Bennisch von den Delegierten im dritten Wahlgang, in einer Stichwahl gegen den tschechischen Kandidaten Mitschka aus Slatnik bei Troppau, in den Reichstag gewählt.

Als jüngster Abgeordneter des Österreichischen Reichstages stellte er am 24. Juli 1848 den bekannten Antrag auf Befreiung der Bauern von Zehent, Robot und allen Untertänigkeitsverhältnissen. Nach den anschließenden Parlamentsdebatten wurde am 1. September 1848 das sogenannte „Robot-Befreiungsgesetz“ beschlossen, am 7. September verkündet und war damit geltendes Recht. Kaiser Ferdinand I. sanktionierte schließlich das Gesetz am 9. September.

Das Gesetz war ein Erfolg und ein großer Schritt nach vorn. Es brachte tatsächlich die Befreiung der Bauern, es hatte aus herrschaftlichen Untertanen gleichberechtigte Staatsbürger gemacht. Das Gesetz war in einer Zeit des stark zunehmenden Nationalismus eine große übernationale sozialpolitische Tat. Das Gesetzeswerk ist zudem das einzige dieses Parlaments, das auf Dauer Bestand hatte. Es kam 11,7 Millionen Landvolkangehörigen mit 17 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Fläche zugute.

Um Hans Kudlich wegen seiner Gesetzesinitiative zu danken, huldigten ihm am 24. September 1848 mit einem großartigen Fackelzug auf dem Mehlmarkt in Wien 30.000 Bauern aus der Donaumonarchie. So erhielt er den Ehrentitel „Bauernbefreier“.

 

Von:

Walter Kudlich

Vorsitzender des Freundeskreises Bauernbefreier HANS KUDLICH e.V.

Sudetendeutscher Pressedienst (SdP)

Österreich

  

Wien, am 7. Feber 2017

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P.S.

Er hat auch die tschechischen Bauern ab 1848 befreit von Fronarbeit Zehent! J.Š.

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Hans Kudlich – der Bauernbefreier (Teil 2 von 2)

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