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Kategorie: Deutsche Artikel

Zur Sache selbst: Am 26.12.2016 hat der von sudetendeutschen Landsleuten beauftragte Rechtsanwalt Heinz Veauthier, den Beschluss des Amtsgerichts München vom 19.12.2017 bekannt gegeben.

Nachdem das Oberlandesgericht München mit Beschluss vom 26.10.2017 angekündigt hat, dass es nach einstimmigen Beschluss des Senats die Berufung des SL e.V. gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 29.06.2017 (Az. 10 O 11998/60) zurückweisen wird, hat Rechtsanwalt Dr. Herrmann mit Schriftsatz vom 22.11.2017 die Berufung zurückgenommen. Damit ist nun das Urteil des Landgerichts München I vom 29.06.2017 rechtskräftig geworden.

Der Alterspräsident Edmund Liepold hat als Versammlungsleiter am 27.02.2016 satzungskonform gehandelt.

Die nach seinem Tod gestreuten Zweifel sind und bleiben demnach anrüchig und geschmacklos. Ja sie zeigen nur wieder einmal sehr deutlich, dass Posselt und seine Getreuen mit allen Mitteln versuchen, die Satzung und das Recht zu ihrem Gunsten zu beugen und dass ihnen dabei nichts – auch nicht das ehrende Andenken an verdiente Landsleute - heilig ist.

Das Amtsgericht München hat mit dem Beschluss vom 19.12.2017 die Anmeldung der Vorstände Posselt und Hörtler vom 18.04.2016 (durch Notar Dr. Bohrer) zurückgewiesen, d. h. sowohl die Satzungsänderungen als auch die Vorstandsänderungen aus der Versammlung vom 27./28.02.2016 trägt das Registergericht nicht in das Vereinsregister ein, denn nichtige Beschlüsse dürfen nicht eingetragen werden.

Alle Versuche von Bernd Posselt und seinen Getreuen, die sie sich am 27./28.02.2016 erlaubt und abgeliefert haben, bleiben damit rechtsungültig. Ja die SL-Spitze ist wieder einmal bei Gericht in zwei Instanzen gescheitert und hat sich damit selbst immer weiter ins Abseits gestellt.

Es bleibt rechtskräftig entschieden dabei:

Die Zweckänderung in der Satzung und die weitere Satzungsänderung sind wiederum gescheitert! Die alte Satzung gilt weiterhin, auch wenn der Bundesvorstand politisch andere, zweckwidrige Wege begeht.

Die Wahlen vom 27./28.02.2016 sind nichtig.

Der am 05.02.2012 gewählte (alte) Bundesvorstand im Sinne des § 26 Abs. 2 BGB bleibt nach Ablauf der regulären Amtszeit am 05.02.2016 (einschließlich des Bundesvorsitzenden Bernd Posselt als Nachfolger von Franz Pany) weiterhin im Amt.

Bernd Posselt ist  seit 05.02.2016 nicht mehr Sprecher der Sudetendeutschen Volksgruppe. Denn eine Verlängerung der Amtszeit des Sprechers der Sudetendeutschen Volksgruppe lässt die Satzung des SL e.V. nicht zu. Es gibt also zur Zeit keinen Sprecher der Sudetendeutschen Volksgruppe, auch wenn Posselt das Gegenteil ständig behauptet.

Warum zwischen der mündlichen Verhandlung am 27.04.2017 und der Entscheidungsverkündung am 29.06.2017 so viel Zeit gebraucht wurde, hatte den Hintergrund, dass Rechtsanwalt Dr. Herrmann, für den SL e.V. um eine Schriftsatzfrist bis 11.05.2017 gebeten hatte. Damit wollte Rechtsanwalt Dr. Herrmann erreichen und erreichte er, dass das mit hinreichender Gewissheit auch zum persönlichen Nachteil des Bernd Posselt zu erwartende Urteil des Landgerichts nicht vor dem Sudetendeutschen Tag im Mai 2017 verkündet werden konnte.

Damit konnten die Bernd Posselt und Steffen Hörtler sämtliche Teilnehmer des Sudetendeutschen Tages im Mai 2017, – wie auch in den beiden vorherigen Sudetendeutschen Tagen seit 2015 – weiterhin belügen und zwar mit bewusst wahrheitswidrige Angaben über die offenbare Nichtigkeit der Wahlen und Beschlüsse vom Februar 2016.

Rechtsanwalt Dr. Herrmann war selbst davon überzeugt, dass auch dieses Gerichtsverfahren für Posselt und Hörtler ungünstig ausgeht. Er hat nämlich die ihm eingeräumte Schriftsatzfrist nicht genutzt und nichts mehr vorgetragen, weil es nichts gegeben hat, was das Ergebnis der Beschlüsse und Wahlen vom Februar 2016 und damit Posselt und Hörtler hätte retten können.

Ewig schade ist es für die vielen Sudetendeutschen, die keine Möglichkeit haben, das Gegenteil von dem zu hören oder zu lesen, was die Herren Posselt, Hörtler, Lippert sowie der Chefredakteur des Posselt-Blattes “Sudetendeutsche Zeitung” Herr Fischer und Frau Schuster als Pressesprecherin der Sudetendeutschen Landsmannschaft, Bundesverband e.V. wahrheitswidrig behaupteten und weiter behaupten.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse für Akteneinsicht geltend machen kann, hat übrigens das Recht, beim Registergericht diesen Beschluss anzufordern.

Es bleibt die spannende Frage, ob es jetzt nicht allerhöchste Zeit wäre, Bernd Posselt und seine Unterstützer wegen vereinsschädigendem Verhalten aus der Sudetendeutschen Landsmannschaft auszuschließen?

 

Das meint jedenfalls

Claus Hörrmann

Sudetendeutsche in Sachsen e.V.

27.12.2017

Beschluss AG Münchem am 19.12.2017

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