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Kategorie: Deutsche Artikel

Der Witikobund Deutschland e.V. hat auf seiner Jahrestagung am 07.10.2017 den folgenden Appell verabschiedet:

Die Würde des Menschen ist unantastbar - Grundgesetz Artikel 1

72 Jahre nach der Vertreibung und 28 Jahre nach dem Fall des Eisernen Vorhangs wird die Sudetendeutsche Volksgruppe, wie auch die ungarische Minderheit durch die fortgeltende tschechoslowakische Gesetzgebung weiterhin diskriminiert.

 

Es existiert noch immer das Straffreistellungsgesetz, das jedes Verbrechen - auch solche, die nach dem 8. Mai 1945 verübt worden sind (jeder Mord und jede Vergewaltigung an Deutschen oder Ungarn galten als Tat der "nationalen Befreiung") - ohne strafrechtliche Folgen betrachtet.

Auch die Benes-Dekrete, die die kollektive Vertreibung, Entrechtung und den Massenmord an Deutschen für rechtmäßig erklärten, sind in unserem Nachbarland noch geltendes Recht. Der Witikobund stellt dazu fest, dass derartige Dekrete und Gesetze dem Anspruch der Europäischen Union als Rechte- und Wertegemeinschaft eklatant widersprechen.

Wir fordern alle politisch und gesellschaftlich relevanten Gruppen in Deutschland auf, sich entschieden dafür einsetzen, dass die Würde der Opfer durch die Rücknahme dieser Unrechtsbeschlüsse wieder hergestellt wird und das tschechische Volk damit auch seine eigene Würde wieder gewinnt.

Der Witikobund ist sich einig mit namhaften international anerkannten Völkerrechtlern, wie Prof. Dr. de Zayas, Prof. Blumenwitz und Prof Emacora, die diese ethnischen Säuberung / Völkermord ebenfalls strikt ablehnten.

Der Witikobund  lehnt dazu alle Scheinlösungen und "Versöhnungen", die die Folgen vom Unrecht der Vertreibung nicht beseitigen, entschieden ab. Wir sind uns dazu einig mit Papst Benedikt XVI., der bereits in Brno/Brünn betonte: "Versöhnung braucht Wahrheit."

Oberteisbach, den 07-10.2017

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Entschließung des Witikobundes Deutschland e.V. anlässlich der Jahrestagung 2017

Der Witikobund betrachtet die Ergebnisse der Bundesversammlung von Bad Kissingen auf dem "Heiligenhof" als nichtig und mit der gültigen Satzung der Sudetendeutschen Landsmannschaft Bundesverband e.V. als unvereinbar.

Der Witikobund verweist dazu auf die noch ausstehenden Gerichtsentscheidungen und sieht den "gewählten" Bundesvorstand als "Pseydovorstand" ohne Legitimation.

Der Witikobund rügt, dass sich der Bundesvorstand und die gewählten Mitglieder der Bundesversammlung auf die rechtsgültige Satzung angeloben ließen, obwohl sie bereits in der Vergangenheit auf der Bundesversammlung erneut diese abändern und damit den Vereinszweck verändern wollten.

Wir fordern gleichzeitig die sofortige Aufhebung des fingierten Ausschlusses unseres Kameraden Ingolf Gottstein aus dem Bundesverband und dem Landesverband Bayern der Sudetendeutschen Landsmannschaft, die mit Falschbehauptungen konstruiert wurden. Gleichzeitig fordern wir, den Witikobund Deutschland e.V. als Gesinnungsgemeinschaft wieder als gleichberechtigten Teil in der  Sudetendeutschen Landsmannschaft e.V. mitwirken zu lassen.

Wir erklären unsere uneingeschränkte Solidarität mit dem Kameraden Ingolf Gottstein und danken ihm für seinen unermüdlichen Einsatz für unsere Volksgruppe.

Aufgrund der gegenwärtigen staatsanwaltlichen und polizeilichen Prüfung der Finanzgebaren des nicht rechtskräftig gewählten Bundesvorstandes erwarten wir von der Führung der Sudetendeutschen Landsmannschaft, Bundesverband e.V. dass sie ihre Amtsgeschäfte bis zur rechtlichen Klärung ruhen lässt.

Oberteisbach, den 07.10.2017

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