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Kategorie: Deutsche Artikel

Boehm Johann„Jede Sache hat drei Seiten: Meine Seite, deine Seite und die richtige Seite.“ Es geht um die Sache, nicht um Personen. Sachdiskussion ist also notwendig; persönliche Diffamie­rung führt in die Spaltung.

In die Diskussion um den von Bernd Posselt (CSU) forcierten Versuch einer Satzungsänderung der Sudetendeutschen Landsmannschaít hat sich der ehemalige SL-Sprecher Johann Böhm (ebenfalls CSU) eingeschaltet. Böhm, von 1994 bis 2003 Präsident des Bayerischen Landtages, rät in einem der „Sudetenpost" zugeleiteten Appell der aktuellen SL-Spitze, auf die Kläger zuzugehen.

Der Jurist und frühere Staatssekretär, 1937 in Dafinitz (Egerland) geboren, warnt vor einer Diffamierung der Geg ner der Satzungs-„Reform“ und vor leichtfertiger Kritik an dem mit dem Fall befassten Landgericht München. Böhm schreibt: „Jeder Verein hat darauf zu achten, dass Beschlüsse nicht nur inhaltlich sinnvoll sind, sondern auch formell auf richtigem Weg zustande kommen. Mitglieder, die Zweifel am rechtmässgen Zustandekommen haben, sind zweifelsfrei berechtigt, die Rechtmäfssgkeit nachprüfen zu lassen. Das ist dann kein ,zerstörerischer‘ Akt, wie die SL-Spitze meint, diese Bemühung zielt lediglich darauf ab, das Procedere durch eine objektive Stelle - im konkreten Fall ein Gericht - úberprüfen zu lassen. In einem Rechtsstaat ist solches Vorgehen ganz normal, es ist keineswegs destruktiv! Der BundesVersammlung der Sudetendeutschen Landsmannschaft sind im Jahr 2015 offensichtlich - zumindest - Verfah­rensfehler unterlaufen. Die beschlos­sene Satzungsänderung wurde ja nach gerichtlichem Spruch nicht in das Re­gister eingetragen. Das Gericht gab also den Klägern recht. Die Bundesversamm­lung sah sich daher ver­anlasst, über die Mate­rie im Jahr 2016 neu zu entscheiden. Doch die­ser ,Heilungsversuch‘ ist vom Landgericht Mün­chen ebenfalls als „mich­tig“ angesehen worden. Wieder bekamen die Kläger recht (wenn auch der Entscheid noch nicht rechtskräftig ist).

Die Verantwortlichen sollten also einmal zu­nächst mit sich selbst ins Gericht gehen, statt das Verhalten der Kläger als „zerstörerisch“ zu be­zeichnen und der Richte­rin ein „praxisfernes“ und „abwegiges Urteil“ zu unterstellen. Mit den Klä­gern zu sprechen, statt sie in die Verschwörer-Ecke zu drängen, wäre rich­tig. Die SL-Spitze sollte beherzigen, was ein weiser Rabbi einst so formuliert hat: „Jede Sache hat drei Seiten: Meine Seite, deine Seite und die richtige Seite.“ Es geht um die Sache, nicht um Personen. Sachdiskussion ist also notwendig; persönliche Diffamie­rung führt in die Spaltung.

Sudetenpost, Folge 9 vom 7.September 2017

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