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Kategorie: Deutsche Artikel

„Nichts ist geregelt-was nicht gerecht geregelt ist.“ Abraham Lincoln

Liebe Delegierte der Bundesversammlung,

liebe Sudetendeutsche  Landsleute,

 in wenigen Stunden, werden wir uns, die Delegierten der Bundesversammlung, am Heiligenhof, zu einer erneuten Bundesversammlung treffen. Der Heiligenhof, ein symbolträchtiger Ort für uns Sudetendeutsche. Es war unser erster gemeinsamer Besitz, nach der Vertreibung, zu dessen Erwerb und Unterhalt viele Sudetendeutsche mit ihrem Scherflein beigetragen haben. Wir waren stolz auf unsere Sudetendeutsche Bildungsstätte, ein Stück Heimat in der Fremde. Unzählige Tagungen haben dort stattgefunden. Es gab auch kontroverse Diskussionen, aber auch gemütliche Abende, bei den 2Kuku’s“, mit Frankenwein und heimatlicher Musik im Stüberl. Waren die Debatten auch noch so kontrovers, eins wurde nicht in Frage gestellt, die Satzung der Landsmannschaft.

 

Niemand hätte sich vorstellen können, das ausgerechnet der Heiligenhof, jetzt nicht mehr die Sudetendeutsche Bildungsstätte, sondern „Akademie Mitteleuropa,“ was immer darunter zu verstehen ist, heißt, zum Tagungsort, der wiederholt versuchten Satzungs-Zweckänderung, werden würde. Gerade der Kernpunkt der Satzung, das Recht auf die Heimat, die sich seit über acht Jahrhunderten unsere Vorfahren geschaffen und zum blühenden Herzen Europas gemacht haben, aus dem sie völkerrechtswidrig vertrieben wurden, soll am Heiligenhof, dem Zeitgeist, der Politik und der Wirtschaft, geopfert werden. Das Wort Wiedergewinnung, in der Satzung, ist ein angeblich militanter Begriff, und soll aus der Satzung  gestrichen werden. Der eigentliche Zweck, ist der Verzicht der Landsmannschaft, sich als Schicksalsgemeinschaft, für eine Regelung der Eigentumsfrage einzusetzen und das Erbe unserer Vorfahren, den riesigen Sudetendeutschen Grundbesitz als „Kriegsbeute“ ohne „Wenn und Aber“ den Räubern zu überlassen. Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang der in der Europäischen Geschichte ohne Beispiel ist. Ein Alibi für alle künftigen Vertreiber, es den Tschechen gleich zu tun und so quasi mit Billigung der Beraubten, die Beute zum Erwerb für Spekulanten, frei zu geben.

Möglich ist das nur, weil sich die Landsmannschaft unter die finanzielle Knechtschaft von Parteien begeben hat, deren Bestreben es ist, die Kriegsfolgeregelung unter den Tisch zu halten, umso den Deckel über die Vergangenheit zu schließen, was ihnen aber nicht gelingt, wie es die neueste Entwicklung in Polen zeigt. Damit beweist sich wieder die Richtigkeit des Zitates von A. Lincoln.

„Nichts ist geregelt-was nicht gerecht geregelt ist.“

Eine Ausnahme war Bayern, als Schirmland, das seinen Weiß-blauen-Schirm, mit Sudetendeutschen Wappen, über die Volksgruppe gehalten hat. Darauf konnten wir uns bis zu Ministerpräsident Seehofer verlassen. Dessen Schirm ist zwar immer noch weiß-blau, aber das Wappen darin ist das Tschechische Staatswappen, denn für ihn ist die Nachbarschaft mit den Tschechen ein „Herzensanliegen,“ dem sich  die Sudetendeutschen Belange unterzuordnen haben. Dabei stört ihn nicht, dass er damit gegen seinen Amtseid verstößt, der ihn dazu verpflichtet, sich primär für die Würde des Menschen einzusetzen, die für uns Sudetendeutsche durch das „Straftaten-Rechtfertigungsgesetz“ und die Vertreibungsdekrete, immer noch verletzt wird, ihn stört auch nicht die Verpflichtung im neuen Grundsatzprogramm der CSU, deren Vorsitzender er ist, der Wahrung der Menschenrechte, die oberste Priorität einzuräumen,

Um das aber in der Öffentlichkeit durchzusetzen und dabei sein Gesicht zu wahren, benötigt Seehofer die Zustimmung der Betroffenen, der Sudetendeutschen Landsmannschaft. Der Zufall will es nun, dass die maßgeblichen Führungsfiguren der Landsmannschaft, nicht nur in seiner Partei, der CSU sind, das bin ich auch, sondern darüber hinaus in ihrem Fortkommen von ihr abhängig sind. Für dies stellte sich die Frage, wie die Satzungsschwerpunkte, der SL-Satzung im,

§ 3 c) den Rechtsanspruch auf die Heimat zu wahren, deren Wiedergewinnung und das damit verbundene Selbstbestimmungsrecht der Volksgruppe durchzusetzen.

§3 d) das Recht auf Rückgabe bzw. gleichwertigen Ersatz oder Entschädigung des konfiszierten Eigentums der Sudetendeutschen zu wahren.

die den Hauptzweck der Volksgruppenforderungen beinhalten, so zu ändern sind, dass die Mitglieder vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Der Vorstand wusste auch, denn einige seiner Mitglieder sind Juristen, dass dazu laut BGB die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich wäre, die kaum zu erreichen sein würde. Die sollte nun in einer Überrumpelungsaktion von den Mitgliedern der Bundesversammlung, die in ihrer Zusammensetzung längst nicht mehr der Realität in der Volksgruppe entspricht, vorgenommen werden. Diese Entmündigung der SL-Mitglieder, und damit die Zweckänderung in der Satzung, haben wir mit Hilfe des Registergerichts verhindert, dass diese Zweckänderung nicht eingetragen hat und damit sind bis heute die § 3C und 3d in der Satzung gültig.

Das Amtsgericht hat mit Endurteil vom 29.01.2016 ausdrücklich festgestellt:

Dass der Beschluss der Bundesversammlung des Beklagten vom 28.2.2015 über die Zweckänderung des Beklagten in § 3 der Satzung des Beklagten nichtig ist."

Damit steht fest, es handelt sich um eine: "Zweckänderung" und nicht um eine Satzungsänderung!

Damit musste für alle klar sein, dass diese Zweckänderung nur durch das Votum aller SL-Mitglieder erfolgen kann. Trotzdem wurde die Bundesversammlung zweimal zusammengerufen um erneut über diese Zweckänderung, die sie gar nicht beschließen kann, abzustimmen. Nun werden wir, die Mitglieder der Bundesversammlung, zu einer vermutlich wieder ungültigen Bundesversammlung  (Siehe beiliegende Ausführungen vom RAW Veauthier) zusammengerufen, um erneut über die Satzungs-Zweckänderung in zwei Versionen abzustimmen und in einer ungültigen Wahl unsere Gremien neu zu besetzen bzw. zu bestätigen.

Liebe Landsleute, ich appelliere an Euch, gebt Euch zu diesen Trauerspiel, der Kapitulation vor Unrecht und Vertreibung nicht hin. Niemand hätte sich vorstellen können, dass nicht die Vertreiber ihre völkerrechtswidrigen Gesetze und Dekrete ändern, sondern wir, die Vertriebenen unsere Satzung, um so den ungeheuren Landraub, nicht nur zu tolerieren, sondern um auch noch auf die, uns nach Völkerrecht zustehenden Rechte, zu verzichten. Es geht nicht um Posselt, Slezak, Hörtler, Vogt-Gruber oder sonstige Personen, es geht um die Ehre unserer Volksgruppe. Es geht um die Opfer der Todesmärsche, der Brücke von Aussig, der CSR-KZ’s, wie Theresienstadt, den unzähligen Vergewaltigungsopfern, und den nach der Vertreibung verhungerten und erfrorenen Landsleute. Sie mahnen uns auf unsere Recht nicht zu verzichten und nicht abzulassen die Wiederherstellung ihrer Ehre zu fordern. Es ist geradezu ein Hohn, wenn hohe CZ-Politiker sich zum Totengedenken von den Plätzen erheben, aber nicht dazu bereit sind, die Ehre dieser Toten durch die Rücknahme der verbrecherischen Gesetze wieder herzustellen. Es geht auch um Europa, in dem Länder die Vertreibung und Völkermord in ihrer Rechtsordnung verankert haben, auf Dauer keinen Platz haben dürfen. Es ist kein Wunder, dass es gerade diese Länder sind die, die „ethnische Säuberung“  an uns Deutschen folgenlos durchgeführt haben, sich heute weigern ihre „gesäuberte Ethnie,“ durch die Aufnahme von Flüchtlingen, noch dazu von vielen Moslems, wieder zu verunreinigen.  

Wir alle wurden von unseren Mitgliedern, die sich hohe Verdienste um die Volksgruppe erworben haben, aber selbst zu alt sind um sich wählen zu lassen, im Vertrauen auf unsere Satzungstreue gewählt. Einige Alte, dazu zähle ich, sind zum Leitwesen unserer Oberen aber noch am Leben und mahnen Euch an, lasst die Arbeit Eurer Vorgänger nicht zur Makulatur werden. Haltet an den, nach dem Völkerecht, und nach unserer Satzung, uns zustehenden  Rechten fest, dass nicht ausgerechnet wir als Musterbeispiel einer gelungen Vertreibung dienen. Geben wir kein Beispiel für künftige Vertreiber, dass sich Vertreibung lohnt, ja sogar noch von den Vertriebenen belohnt wird. Beweisen wir der Politik, dass wir, die stolze Volksgruppe der Sudetendeutschen, unser Selbstbewusstsein und Rückgrat bewahrt haben, und uns nicht der politischen Beliebigkeit ausliefern lassen.

Es geht darum, dass wir auch morgen noch in den Spiegel schauen und unseren Nachfolgern sagen können, wir haben vor dem Unrecht nicht kapituliert.

Gott mit Dir Sudetenvolke, Du Europas stolzer Stamm.

Euer Landsmann und Mitglied der Bundesversammlung

                          Hans Slezak

PS. Zu Maria Himmelfahrt am 15. August diesen Jahres haben wir das Ehrengrab unseres großen Landsmanns Franz Neubauer, Sprecher und Staatsminister, in Stephanskirchen, dort war er Ehrenbürger, besucht. Dabei habe ich an seine Worte gedacht „ihr dürft nicht zulassen, dass der Dicke das zerstört was wir in dreißig Jahren aufgebaut haben.“ Ich habe ihm versprochen, so lang mir Gott die Kraft gibt, will ich versuchen das zu verhindern. Ich habe auch an Pater Norbert Schlegel, unseren großen Visitator gedacht, dessen Erbe, das nahe gelegene Haus St. Johann in Brannenburg, gerade verkauft wurde, wobei sogar ein Großteil des sakralen Inventars im Müll entsorgt worden wäre, wenn wir es nicht rechtzeitig vor dem Container gerettet hätten. Soll so unsere Volksgruppe enden, teilentsorgt in einem fensterlosen Bunker, der Sudetendeutsches Museum heißt und über dem die Bayerische und die Tschechische Fahne, als Zeichen der Erfüllung des Herzensanliegen, unseres Ministerpräsidenten,  weht.

Die allerletze Meldung. Unser Finanzreferent Dr. Peter  Küffner ist mit sofortiger Wirkung, wenige Tage vor Bundesversammlung, von all seinen Ämtern zurückgetreten.

Johann Slezak, Obmann

           81669 München, Aubing-Ost-Straße 88

T. 089/89711460, F. 089/89711459

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Anlage: Schreiben vom Rechtsanwalt Heinz Veauthier zur Gültigkeit der Bundesversammlung (7.8.2017).

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Hat Bernd Posselt 200.000 €. veruntreut?

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