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Kategorie: Deutsche Artikel

... Jeder kann seine Schlüsse daraus ziehen. Wir können gespannt darauf warten, wie die Sudetendeutsche Zeitung aus dieser Niederlage einen Sieg zaubert. Herr Rechtsanwalt Veauthier wird das Urteil, und dessen Folgen, aufbereiten. ...

Liebe Landsleute.

 

Urteil Sudetendeutsche Landsmannschaft.

Urteil ohne Kommentar.

 

Jeder kann seine Schlüsse daraus ziehen. Wir können gespannt darauf warten, wie die Sudetendeutsche Zeitung aus dieser Niederlage einen Sieg zaubert. Herr Rechtsanwalt Veauthier wird das Urteil, und dessen Folgen, aufbereiten.

  1. Es wird festgestellt, dass die von den Vorständen des Beklagten Bernd Posselt und Steffen Hörtler am 18.04.2016 beim Amtsgericht München –Vereinsregister– angemeldeten Beschlüsse vom 27./28.02.2016 (Anlage K1) über die Änderung des Vorstandes und der Satzung in § 3 (Zweck) und § 23 (Inkrafttreten der Schiedsgerichtsordnung) des Beklagten nichtig sind.
  2. Es wird festgestellt, dass die in dem mit der Anmeldung vom 18.04.2016 (K1) zu VR 5524 beim Amtsgericht München – Vereinsregister – eingereichten Protokoll vom 27./28.02.2016 (Anlage K2)aufgeführten Beschlüsse und Wahlen vom 27./28.02.2016 allesamt nichtig sind.
  3. Es wird festgestellt, dass die Wahl des Sprechers der Sudetendeutschen Volksgruppe vom 27.02.2016 nichtig und Bernd Posselt nicht der Sprecher der Sudetendeutschen Volksgruppe ist.

IV. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

 

Richterin am Landgericht Pohl

Mit freundlichen Grüßen

 

Hans Slezak

29.6.2017

* * *

Schreiben der Sudetendeutschen an Vize-Premierminister der Tschechischen Republik Hr. Pavel Bělobrádek

J.Š.30.6.2017

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