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Kategorie: Deutsche Artikel

Amtsgericht München am 29.6.2017: Voller Erfolg von Herrn Gottstein und die Niederlage den Beklagten Bernd Posselt und Steffen Hörtler -  Siehe unten!

Schreiben vom 27. Juni 2017 finden Sie HIER in tschechischen und deutschen Version.

Grüß Gott, liebe Landsleute und Freunde der Volksgruppe,

auf mein Mail vom 15.06.2017 an den Chefredakteur Herbert Fischer, habe ich bis heute 28.06.2017 keine Antworte erhalten, geschweige, die Zusage einer Richtigstellung des Berichts in der Sudetendeutschen Zeitung.

Da nun über die Rede des CZ-Vizepremiers und Wissenschaftsministers Pavel Bělobrádek, die tollsten, oft sich widersprechenden Berichte, in der D-und CZ-Presse und den sozialen Netzwerken zu finden sind, habe ich mir erlaubt, den Minister selbst anzuschreiben und um die Beantwortung seiner strittigen Aussagen zu bitten. In der Anlage findet Ihr das Schreiben, das per Einschreiben heute versandt wurde, auf Deutsch und Tschechisch. Natürlich erwarte ich keine Antwort von ihm, denn da müsste er ja klar Stellung nehmen und dazu reicht sein, von Ministerpräsident Seehofer, gepriesener Mut, besonders vor den Wahlen, sicher nicht aus. Aber keine Antwort, weder von dem Minister, noch von Herrn Fischer, ist in diesen Fällen auch eine Antwort.

Liebe Landsleute, uns, als Volksgruppe, wird durch die geltenden Benes-Dekrete immer noch die Menschenwürde aberkannt und die Vertreibungsverbrechen, als Taten der nationalen Befreiung, straffrei gestellt, ja sogar als Heldentaten, in CZ-Medien glorifiziert.

Daran ändern auch die Erklärungen Tschechischer Abgeordneter und Minister nichts, so lange diese Dekrete und Gesetze nicht als von Anfang an ungültig, (ex Tunc) da Völkerrechtswidrig, erklärt werden.

Wir lassen die Politik, besonders das Schirmland Bayern, nicht aus der Verantwortung, auch wenn mittlerweile ganze Bußprozessionen von Politikern in die CZ stattfinden, um die Verbrechen der Nazis in der CSR anzuprangern, aber den Völkermord an den Sudetendeutschen zu vergessen oder zu relativieren.

Wir werden unsere Politiker immer an Artikel 1 des Grundgesetzes, auf das sie vereidigt wurden, erinnern:

(1)             Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Die Würde der Sudetendeutschen zu schützen, bzw. wieder herzustellen ist höherwertig als gute wirtschaftliche Beziehungen und müsste Voraussetzung für das Herzensanliegen von Ministerpräsident Seehofer, auf gute nachbarschaftliche Beziehungen, sein.

Mit freundlichen Grüßen

      Hans Slezak

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Zur Erinnerung, Mail vom 15.06.2017

Grüß Gott, sehr geehrter Herr Chefredakteur Herbert Fischer,

wir konnten es nicht glauben, wie Sie es schafften, in Ihrem Artikel zum ST 2017 mit einem einzigen Wort, der Aussage des CZ-Vizepremiers und Wissenschaftsministers Pavel Bělobrádek, eine ganz andere Bedeutung zu geben. Es gibt aber noch genügend Landsleute die tschechisch können und wissen was gesprochen wurde. Sogar Tschechen haben mir ihre Verwunderung über das eine Wort „erneut“ das nie gesagt wurde, ausgedrückt. Da war wohl nicht nur der Wunsch der Vater des Gedenkens, sondern auch der Wunsch Ihrer Obrigkeit. Sie werden mir es nachsehen, dass ich die Dinge in einem Rundschreiben klarstellen muss, weil es die Sudetendeutsche Zeitung sicher nicht mit der sonst üblichen Akribie, tut. In der Anlage finden Sie drei Notizen zum Sudetendeutsche Tag 2017, die Sie gern veröffentlichen können.

Mit wahrhaftigen Grüßen

Hans Slezak

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Ein fröhliches Fronleichnam-Grüß Gott, liebe Landsleute und Freunde der Volksgruppe,

ganz heimlich hatte ich, nach unserem Pfingsttreffen, dass sich noch Sudetendeutscher Tag nennt, gehofft, dass die Wirkung des Heiligen Geists, zumindest seine ersten 2 Gaben, die des Rates und des Verstandes, doch noch in die Hirne unserer Verbandsführung, einziehen. Die Hoffnung war vergebens, denn als ich die Sudetendeutschen Zeitung aufschlug, musste ich feststellen, dass noch nicht einmal die Gabe des Verstehens, in die Berichte der Sudetendeutschen Zeitung, Einzug gehalten hat. Gern würde ich Euch die Artikel der Sudetendeutschen Zeitung beilegen, fürchte aber, dass ich dann wegen der Verletzung des Urheberechtes belangt werden könnte. Da es müßig ist seine Meinung in der Sudetendeutschen Zeitung kundtun zu wollen, bleibt nur der Weg über das Internet, den ich damit beschreite.

Mein Dank gilt Thomas Most, der unsere Seite: www.sudeten-oberbayern.de pflegt.

Herzliche Grüße

Hans Slezak

Am 28.Juni 2017

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Liebe Heimatfreunde!

Soeben erhielt ich sowohl telefonisch als auch per E-Post die Nachricht, dass das Urteil im Streit mit der SL "in vollem Umfang" zugunsten von Herrn Gottstein ausfiel. Das hat die Richterin Frau Pohl verkündet.

Wir gratulieren Herrn Anwalt Veauthier, zu diesem Erfolg und geben seine Zusammenfassung des Urteils weiter:

I. Es wird festgestellt, dass die von den Vorständen des Beklagten Bernd Posselt und Steffen Hörtler am 18.04.2016 beim Amtsgericht München –Vereinsregister– angemeldeten Beschlüsse vom 27./28.02.2016 (Anlage K1) über die Änderung des Vorstandes und der Satzung in § 3 (Zweck) und § 23 (Inkrafttreten der Schiedsgerichtsordnung) des Beklagten nichtig sind.

II. Es wird festgestellt, dass die in dem mit der Anmeldung vom 18.04.2016 (K1) zu VR 5524 beim Amtsgericht München – Vereinsregister – eingereichten Protokoll vom 27./28.02.2016 (Anlage K2)aufgeführten Beschlüsse und Wahlen vom 27./28.02.2016 allesamt nichtig sind.

III. Es wird festgestellt, dass die Wahl des Sprechers der Sudetendeutschen Volksgruppe vom 27.02.2016 nichtig und Bernd Posselt nicht der Sprecher der Sudetendeutschen Volksgruppe ist.

IV. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Gegen das Urteil ist Berufung möglich.

Somit gibt es momentan keinen SL-Vorstand und keine Bundesversammlung. Alle Beschlüsse  des SL-Vorstandes sind nichtig, weil der Stellv.Vorsitzende, Claus Hörrmann, nicht geladen wurde. Auch der Vereinsausschluss Ingolf Gottsteins ist wirkungslos. Selbstverständlich ist damit auch die Bundesversammlung 2017 in Wiesbaden zur Luftnummer geraten, wovor der Witikobundes allerdings schon frühzeitig in einem Schreiben an alle Delegierten gewarnt hatte.

 

MfG

F.Volk, 29.6.2017

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Urteil Sudetendeutsche Landsmannschaft ohne Kommentar

 

J.Š.30.6.2017

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